Bis Freitag, 26. November 2021, 15 Uhr für den Studierendenrat bewerben

Im Zeitraum vom 14. Juni 2021 bis 26. November 2021 findet die Ausschreibung des Studierendenrat der BTU Cottbus – Senftenberg für die Legislatur 2021/22 statt. Die Amtszeit beträgt vorläufig ein Jahr. Es werden neun Referate ausgeschrieben

Bis am Freitag, den 26. November 2021, können sich Studierende für die Referate bewerben. Aufgrund der aktuellen Pandemie wird das Wahlverzeichnis der Ausschreibung digital erfolgen unter http://www.stura-btu.de/2014/ findet ihr die Liste, wo ihr euch eintregen könnt, welche ihr uns dann ausgefüllt und unterschrieben an office(at)stura-cottbus.de oder an praesidium(at)stupa-cottbus.de schicken.

Die schriftlichen Bewerbungen sollten bis zum Freitag, den 26. November 2021, um 15 Uhr, vorliegen.
Mit der Kandidatur muss angegeben werden:

  1. Name und Vorname des/der Studierenden
  2. Studiengang des/der Studierenden
  3. Anschrift des/der Studierenden
  4. Geburtsdatum des/der Studierenden
  5. Telefonnummer und/oder E-Mailadresse des/der Studierenden
  6. Unterschrift des/der Studierenden

Im Falle einer Kandidatur per E-Mail muss die Unterschrift im Wahlverzeichnis bis unmittelbar vor der Wahl geleistet werden.

Am Freitag, den 26. November 2021 werden die Kandidaturen hochschulöffentlich bekannt gemacht. Gewählt wird in der Parlamentssitzung des Studierendenparlamentes am Dienstag, den 30. November 2021 ab 19:30 Uhr. Wahlberechtigt sind alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die zu Beginn der Sitzung Mitglied des Parlamentes sind. Im Rahmen der Feststellung der Beschlussfähigkeit auf der Parlamentssitzung am Dienstag, den 30. November 2021 kann Einspruch gegen das Wählerverzeichnis eingelegt werden. Das Ergebnis wird während der Sitzung festgestellt.

Die Studierendenschaft strebt eine Erhöhung des Anteils von Studentinnen und Studierenden aus Senftenberg im Studierendenrat an und bittet deshalb ausdrücklich um Bewerbung von entsprechend qualifizierten Studierenden. Schwerbehinderte BewerberInnen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Gewählt wird nach dem Prinzip der Personenwahl, das Ergebnis wird nach jedem Wahlgang festgestellt und im Protokoll der Sitzung veröffentlicht. Grundlage der Wahl ist die Wahlordnung der Studierendenschaft. Weitere Bekanntmachungen erfolgen gemäß der Geschäftsordnung des Studierendenparlamentes.

Unter http://www.stura-btu.de/2014/findet ihr weitere Informationen und die Liste, in die ihr euch eintragen könnt.