Teilerstattung des Semestertickets aufgrund des 9-Euro-Tickets

Durch das 9-Euro-Ticket, ein Angebot von Juni bis August 2022, haben sich für Studierende der BTU Cottbus-Senftenberg die Kosten für das Semesterticket im Sommersemester 2022 reduziert. Die Erstattung an die Studierenden erfolgt in den kommenden Monaten.

Da Studierende im Zuge der Rückmeldung bzw. der Immatrikulation zum Sommersemester 2022 den Betrag für das Semesterticket im Rahmen der Semestergebühr bereits beglichen hatten, erhalten sie eine Erstattung in Höhe des Differenzbetrags (80,83 Euro). Das trifft nicht auf Studierende zu, die in den Monaten Juni, Juli und August 2022 vom Semesterticket befreit waren.

Studierende, die im Wintersemester 2022/23 an der BTU eingeschrieben sind, erhalten den Differenzbetrag über die BTU (myBTU-Portal) erstattet. Es findet keine Verrechnung mit der Semestergebühr für das Sommersemester 2023 statt.

Die Erstattung wird an die Kontoverbindung ausgezahlt, durch die die Semestergebühren gezahlt wurden. Nur in absoluten Ausnahmefällen (aufgelöstes Konto, Zahlung mit einem Zahlungsdienstleister) kann die Kontoverbindung für die Erstattung geändert werden. Der StuRa wird alle Studierenden per E-Mail informieren, sobald der entsprechende Antrag vorliegt.

Studierenden, die zum Wintersemester 2022/23 NICHT mehr eingeschrieben sind (Exmatrikulation bspw. wegen Abschluss des Studiums), wird die Erstattung als Überweisung ausgezahlt. Die Studierenden ermöglichen die Erstattung, indem sie dem StuRa ihre Bankverbindung übermitteln.

Bei der Übermittlung der Bankverbindung ist folgendes zu beachten:

  • Die Übermittlung der Bankverbindung wird ausschließlich über den moodle-Kurs "Semesterticket Erstattung/Refund 9€-Ticket" erfolgen.
    Zugang zum moodle-Kurs
  • Per E-Mail übermittelte Bankverbindungen können nicht beachtet werden.
  • Der StuRa behält sich vor, Überweisungen auf Bankverbindungen, die kostenintensiv sind, abzulehnen.
  • Die übermittelte Bankverbindung darf nicht vor Januar 2023 aufgegeben werden.

Wichtige Hinweise

Wer sich in den moodle-Kurs einträgt, sich aber bereits für das Wintersemester 2022/23 zurückgemeldet hat, begeht Betrug. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall.

Wer von der Rückmeldung zurücktritt oder wenn in der Wirkung ähnliches passiert, sollte zu Semesterbeginn exmatrikuliert worden sein. Studierende müssen in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Exmatrikulation über den moodle-Kurs ihre Bankverbindung an den StuRa übermitteln.

Ablauf der Rückerstattung

Erst nach Beginn des Wintersemesters 2022/23 steht fest, wie viele Personen weiterhin immatrikuliert und wie viele exmatrikuliert sind – und welcher Betrag auf den jeweiligen Prozess entfällt. Außerdem können weder die BTU noch der StuRa in Vorleistung gehen. Wann die Erstattung an die Studierenden erfolgt, ist somit abhängig von der Leistung von Cottbusverkehr und DB Regio an den StuRa sowie vom StuRa an die BTU.

Weitere Informationen

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der Website des StuRa über neue Informationen zur Rückerstattung.

Ansprechpartner für alle Fragen zur Erstattung ist der StuRa.
 

Ansprechpartner:

Studierendenrat (StuRa)
Referat für Gesundheit, Umwelt & Mobilität
umwelt(at)stura-cottbus.de
T +49 (0) 355 – 69 2200