Bundesministerin Verena Hubertz beruft Prof. Dr. Ludger Gailing in den Beirat für Raumentwicklung
Die Themen des Beirats umfassen die gesamte Bandbreite der Raumordnung als fachübergreifender, überörtlicher und querschnittsorientierter Politik. Der Beirat berät das Bundesministerium dabei, die Raumordnung weiterzuentwickeln, vor allem angesichts der aktuellen Herausforderungen mit Blick auf zahlreiche Transformationsprozesse. Ein prägnantes Beispiel hierfür ist die deutlich erhöhte Nachfrage nach Flächen im Zuge der Energiewende, der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und der Anpassung an den Klimawandel. Der Umgang mit solchen Flächenkonkurrenzen steht im Mittelpunkt der Raumordnung auf den Ebenen des Bundes, der Länder und der Planungsregionen in Deutschland. Andere wichtige Themen betreffen die Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auch in ländlichen und peripheren Regionen oder den Beitrag der Raumordnung für eine klimagerechte Transformation.
Die zwanzig Mitglieder des Beirats werden für eine Legislaturperiode des Deutschen Bundestages berufen. Sie setzen sich aus Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen, insbesondere der Wissenschaft und der Praxis, deren Tätigkeit relevante Bezüge zur räumlichen Entwicklung des Bundesgebietes hat.
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