Wer wird „Student/in des Jahres 2027“?
Preissumme
Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert und wird vom Stifterverband für die Deutsche Wissen schaft gestiftet.
Wer kann vorgeschlagen werden?
Vorgeschlagen werden kann eine Einzelperson oder eine Gruppe von Studierenden, die ihr Studium zum Ablauf des Wintersemesters 2026/27 noch nicht abgeschlossen hat.
Vorschlagsfrist
Jede und jeder kann Kandidatinnen und Kandidaten bis zum 31. Dezember 2026 vorschlagen.
Unterlagen
Zum schriftlich einzureichenden Vorschlag gehören der Name der/des Vorgeschlagenen, die Hochschule, der sie/er angehört, eine Begründung, die das besondere Verdienst der/des Vorgeschlagenen skizziert, sowie ggf. aussagefähige Unterlagen über die Leistung der/des Vorgeschlagenen.
Auswahl der Preisträger/in
Den oder die Preisträger/in wählt eine unabhängige, sechsköpfige Jury aus, die der Deutsche Hochschulverband und das Deutsche Studentenwerk paritätisch besetzen.
Der Deutsche Hochschulverband ist die bundesweite Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland mit rund 34.000 Mitgliedern. (http://www.hochschulverband.de)
Das Deutsche Studierendenwerk vertritt als Verband der 57 Studierendenwerke in Deutschland deren Interessen sowie die sozialpolitischen Belange der Studierenden. (https://www.studierendenwerke.de)
Zur Ausschreibung (Plakat)

