Versicherungsschutz für Studierende

Wer ist versichert?

Alle Studierenden sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert, wenn sie an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert sind. Der Versicherungsschutz ist für sie kostenfrei. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Unfallkasse Brandenburg.

Unfallkasse Brandenburg
Postfach 11 13
15201 Frankfurt (Oder)

T +49 (0) 355 5216 0
F +49 (0) 355 5216 222

Was ist nach einem Unfall zu tun?

Bitte benachrichtigen Sie so schnell wie möglich die Leitung der BTU Cottbus-Senftenberg. Von dort wird dann der Unfall an die Unfallkasse gemeldet.

Ansprechpartner für Studierende der Bachelor- und Master-Studiengänge in Cottbus und Senftenberg:

Frau Schwietzer, Justitiariat der BTU Cottbus-Senftenberg
T +49 (0) 355 69 3569
F +49 (0) 355 69 2834
janine.schwietzer(at)b-tu.de

oder

Herr Leide, Sicherheitsingenieur der BTU Cottbus-Senftenberg
T +49 (0) 355 69 5080
norman.leide(at)b-tu.de

Ist der Besuch eines Arztes notwendig, so ist wenn möglich ein Durchgangsarzt aufzusuchen. Teilen Sie bitte der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit Ihrem Studium an der BTU Cottbus-Senftenberg handelt.

Wann besteht Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht in allen Situationen, die in den organisatorischen Verantwortungsbereich der BTU Cottbus-Senftenberg fallen, es muss also ein direkter räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zum Studium bestehen. Versichert sind also vor allem Veranstaltungen, die die BTU Cottbus-Senftenberg plant, ankündigt oder durchführt, wie der Besuch von Vorlesungen und Seminaren, der Besuch der Universitätsbibliothek, die Teilnahme am Hochschulsport.