Frühstudium

Die BTU bietet über die reine Studienorientierung hinaus besonders interessierten Schülern/innen die Möglichkeit, ein sogenanntes „Frühstudium“ aufzunehmen. Die Schüler/innen erhalten noch während ihrer Schulzeit Zugang zu regulären Hochschulveranstaltungen (Vorlesungen, Kurse, Seminare), können Leistungsnachweise erwerben und Prüfungsleistungen ablegen, die bei einem späteren Studium anerkannt werden. Damit wird die Leistung besonders begabter Schüler/innen in gleichem Maße gewertet, wie die der eingeschriebenen Studierenden. Durch diese intellektuelle Herausforderung für leistungsstarke Schüler/innen, können frühzeitig Begabungen gefördert und individuelle Neigungen entwickelt werden. Das Frühstudium dient auch dem Finden eines möglichst geeigneten Studienfaches und erleichtert den späteren Übergang zum regulären Studium.

Fächer

Die Schüler/innen können selbstständig Lehrveranstaltungen aus allen Fachgebieten aus dem Online-Vorlesungsverzeichnis im Informationsportal für Lehre der BTU heraussuchen (hier findet man auch Tag, Uhrzeit und Raum). Es ist zu beachten, dass in der Regel zunächst Lehrveranstaltungen aus dem ersten oder zweiten Semester ausgewählt werden und dass zu den Vorlesungen meist auch Übungen/Seminare gehören, die den Lehrstoff festigen. Das College (T +49 (0) 3573 ∙ 85 226) gibt Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Lehrveranstaltungen.

Teilnehmerzahl –  zur Zeit nicht begrenzt

Kosten

  • Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen werden keine Gebühren erhoben. 
  • Fahrtkosten können auf Antrag zum Teil erstattet werden.

Teilnahmebedingungen

Interessierte Schüler/innen müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:

  • gute schulische Leistungen; die Fähigkeit, selbständig zu arbeiten
  • Zustimmung des Schulleiters
  • Zustimmung der beteiligten Fakultät/ des Fachbereichs

Auf Antrag der/des Schülerin/Schülers (bei minderjährigen Schülern mit Einwilligung der Eltern) entscheidet der Schulleiter/in ggf. unter Berücksichtigung der Empfehlung des Fachlehrers, ob die Teilnahme am Frühstudium erfolgen kann. Dabei muss zu erwarten sein, dass der Schüler/in neben den schulischen Lernstoffen zusätzliche Anforderungen bewältigen kann.  Der entsprechende Lehrstuhlleiter/Dozent der BTU muss mit seiner Unterschrift auf dem Antrag auf Frühstudium jeweils vor Semesterbeginn einer Teilnahme an der Lehrveranstaltung/Modul zustimmen. Die Schüler/innen können für den Besuch von Lehrveranstaltungen nur dann vom Unterricht freigestellt werden, wenn sie regelmäßig nachweisen, dass der Lernstoff der Unterrichtsstunden, an denen sie nicht teilnehmen, selbstständig nachgeholt wird. Werden schulische Leistungskontrollen durchgeführt, besteht Anwesenheitspflicht. Sind Schüler/innen für die Dauer der Lehrveranstaltungen an der BTU vom Unterricht freigestellt, müssen sie an den genannten universitären Veranstaltungen teilnehmen. Die Freistellung/Teilnahme kann vom Schulleiter und/ oder der BTU jederzeit beendet werden (z. B. bei Leistungsmängeln).
Die Teilnahme muss auf jeden Fall durch die Schule genehmigt werden, da der Besuch der Hochschulveranstaltung als Schulveranstaltung gewertet wird. Damit sind die Schüler/innen entsprechend versichert.

Anmeldung/ Verfahren

  1. Die erste Anlaufstelle an der Universität ist das College (T +49 (0) 3573 ∙ 85 226;  college(at)b-tu.de). Dort erhalten Interessierte allgemeine Informationen, den Antrag auf Zulassung als Nebenhörer/in – Frühstudium, Hilfe beim Umgang mit dem online-Vorlesungsverzeichnis sowie die Kontaktadressen der Modulverantwortlichen.
  2. Auf dem Antrag sind die Genehmigung des Schulleiters zur Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Universität sowie die Genehmigung des Lehrstuhlleiters/Dozenten der BTU einzuholen.
  3. Liegen beide Genehmigungen vor, wird der Antrag auf Zulassung bis spätestens eine Woche vor Beginn der Lehrveranstaltungen des Frühstudiums in der Zentralen Studienberatung oder im Studierendensekretariat abgegeben. Die Schülerin/der Schüler erhält dann umgehend die Zulassung zum Frühstudium, die sie/ ihn zur Teilnahme an den vereinbarten Lehrveranstaltungen berechtigt.
  4. Nach erfolgreichem Besuch der Lehrveranstaltungen und bestandener Leistungsüberprüfung werden durch das Studierendensekretariat die entsprechenden Nachweise ausgestellt.

Rückmeldung

Die Zulassung zum Frühstudium erfolgt zunächst für ein Semester. Wenn die Schülerin/der Schüler im nächsten Semester das Frühstudium fortsetzen möchte, werden auf einem neuen Antrag wiederum die o.g. Genehmigungen eingeholt und in derZentralen Studienberatung oder im Studierendensekretariat abgegeben.

Unterstützung der Frühstudierenden

In jedem relevanten Fachbereich der Universität werden Tutoren und andere Ansprechpartner für die Schüler/innen zur Verfügung stehen, um fachliche Hilfestellung zu geben, den Lernstoff zu erläutern und mit Übungsaufgaben zur Vertiefung desselben beizutragen.