Studiengangs- und Hochschulwechsel
Studiengangswechsel
Für den Studiengangwechsel gelten die Regelungen der Immatrikulationsordnung der BTU Cottbus-Senftenberg. Zur Unterstützung der Entscheidungsfindung für den individuell richtigen Studiengang steht ihnen das Team der Zentralen Studienberatung zur Verfügung.
Wie und wann kann ich den Studiengang wechseln?
Ein Studiengangwechsel ist innerhalb der regulären Bewerbungsfristen durch eine Neubewerbung über das Bewerber-Portal möglich. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist kann ein Studiengangswechsel nur durch Antrag erfolgen. Dabei ist auf die Vollständigkeit der Unterlagen zu achten.
Folgende Unterlagen sind in jedem Fall einzureichen:
- Online-Immatrikulationsantrag (unterschrieben)
- Checkliste für fachhochschulische Bachelor-Studiengänge
- Checkliste für fachhochschulische Master-Studiengänge
- Kopie vom Personalausweis bzw. vom Reisepass
- Kopie vom Visum bzw. Aufenthaltstitel
Unterlagen, welche bereits Ihrer Akte beiliegen, müssen nicht nochmals eingereicht werden.
Wie werden meine bisher erbrachten Leistungen im neuen Studiengang anerkannt und werden nicht bestandene Module gestrichen?
Erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen für Module, die auch im neuen Studiengang enthalten sind, werden anerkannt - sowohl im positiven als auch im negativen Fall. Das heißt, bestandene und nicht bestandene Leistungen - auch Fehlversuche - werden angerechnet. Dazu ist es notwendig in den ersten zwei Semestern nach Immatrikulation Ihren/Ihre Studiengangsbearbeiter/-in zu kontaktieren.
Was ist wenn die Immatrikulation nur zum höheren Fachsemester möglich ist?
Ist die Immatrikulation zum gewünschten Semester nur in ein höheres Fachsemester möglich, muss eine entsprechende Einstufung durch den zuständigen Prüfungsausschuss erfolgen. Hierzu ist es erforderlich einen Antrag auf Anerkennung mit den Bewerbungsunterlagen zum neuen Studiengang einzureichen. Pro höheres Semester werden mindestens 24 anrechenbare Leistungspunkte benötigt.
Hochschulwechsel
Ich beabsichtige die Hochschule zu wechseln. Ab wann sollte ich mich an der BTU Cottbus-Senftenberg exmatrikulieren lassen?
Den Antrag auf Exmatrikulation an der BTU Cottbus-Senftenberg sollten Sie erst stellen, wenn Sie von der neuen Hochschule eine Zusage für einen Studienplatz erhalten haben. Vorher benötigt die andere Hochschule in der Regel noch keine Exmatrikulationsbescheinigung. Für die Immatrikulation an der neuen Hochschule wird diese dann jedoch die Exmatrikulationsbescheinigung verlangen.
Was passiert, wenn ich den Semesterbeitrag für das nächste Semester an der BTU Cottbus-Senftenberg bereits überwiesen habe und dann den Hochschulwechsel anstrebe?
Für die Rückerstattung der Gebühren wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk und die Studierendenschaft. Die Anträge auf Rückerstattung finden Sie auf den Internetseiten
www.studentenwerk-frankfurt.de und www.stura-btu.de. Bitte füllen Sie die Anträge aus und schicken diese an die jeweils angegebene Adresse. Berücksichtigen Sie auch den Beitrag des Semestertickets, dessen Antrag Sie ebenfalls auf den Seiten der Studierendenschaft finden. Die Verwaltungsgebühren des Landes Brandenburg in Höhe von 51,00 EUR können nicht zurück erstattet werden.
Werden meine bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen an der anderen Hochschule anerkannt?
Bei einem Hochschulwechsel müssen Sie sich an der anderen Hochschule nach den entsprechenden Formalitäten erkundigen. Dies gilt auch für die Anerkennung bereits erbrachter Prüfungs- und Studienleistungen. Auskünfte hierzu kann Ihnen hier nur die neue Hochschule erteilen.