Hochschulwechsel
Ich beabsichtige die Hochschule zu wechseln. Ab wann sollte ich mich an der BTU Cottbus-Senftenberg exmatrikulieren lassen?
Den Antrag auf Exmatrikulation an der BTU Cottbus-Senftenberg sollten Sie erst stellen, wenn Sie von der neuen Hochschule eine Zusage für einen Studienplatz erhalten haben. Vorher benötigt die andere Hochschule in der Regel noch keine Exmatrikulationsbescheinigung. Für die Immatrikulation an der neuen Hochschule wird diese dann jedoch die Exmatrikulationsbescheinigung verlangen. Der Antrag ist online über das myBTU-Portal unter Service > Anträge> Exmatrikulation zu stellen.
Was passiert, wenn ich den Semesterbeitrag für das nächste Semester an der BTU Cottbus-Senftenberg bereits überwiesen habe und dann den Hochschulwechsel anstrebe?
Für die Rückerstattung der Gebühren wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk und die Studierendenschaft. Die Anträge auf Rückerstattung finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten des Studentenwerks und StuRa. Bitte füllen Sie die Anträge aus und schicken diese an die jeweils angegebene Adresse. Die Verwaltungsgebühren des Landes Brandenburg in Höhe von 51,00 EUR können nicht zurück erstattet werden.
Werden meine bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen an der anderen Hochschule anerkannt?
Bei einem Hochschulwechsel müssen Sie sich an der anderen Hochschule nach den entsprechenden Formalitäten erkundigen. Dies gilt auch für die Anerkennung bereits erbrachter Prüfungs- und Studienleistungen. Auskünfte hierzu kann Ihnen hier nur die neue Hochschule erteilen.