Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung ist der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (mindestens Bachelor-Grad) in der Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang insbesondere der Fachrichtungen Maschinenbau, Metallurgie, des Wirtschaftsingenieurwesen mit technischer Studienrichtung, der Materialwissenschaft, Werkstofftechnik oder einer anderen eng verwandten Fachrichtung erforderlich.
Neben dem ersten berufsqualifizierenden HS-Abschluss gelten folgende weitere Zugangsvoraussetzungen:
- Kenntnisse der russischen Sprache der Niveaustufe A1 d. europ. Referenzrahmens,
- nicht-deutschsprachige Bewerber müssen zudem die Beherrschung der deutschen Sprache gemäß ImmaO festgelegten Nachweise erbringen,
- erfolgreich absolvierte Eignungsfeststellungsprüfung.
In der Eignungsfeststellung wird geprüft, ob die Bewerberin oder der Bewerber über die notwendigen Voraussetzungen verfügt, die eine erfolgreiche Teilnahme am Doppel-Master-Studiengang Verarbeitungstechnologien der Werkstoffe erwarten lassen. Ein Zulassungsausschuss prüft anhand von eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. Zugangsvoraussetzungen und Auswahlverfahren sind Gegenstand der Vereinbarung mit der Partneruniversität und berücksichtigen die jeweiligen nationalen Anforderungen.