Prüfungen und Studienleistungen

Leistungspunkte werden über Prüfungen und Studienleistungen erworben und müssen aus bestimmten Studienkomplexen bzw. Modulen stammen.
Ein Komplex ist die inhaltliche Zusammenfassung von verschiedenen Modulen.
Ein Modul ist eine - oder mehrere zusammenhängende - in sich geschlossene Lehrveranstaltung. Beschreibungen der Module können Sie dem Informationsportal Lehre entnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss eines Moduls bzw. durch den Nachweis von geforderten Leistungen wird eine gewisse Anzahl von Leistungspunkten vergeben.
Insgesamt umfasst das Bachelor-Studium 180 Leistungspunkte. Es wird im allgemeinen erwartet, dass pro Semester etwa 30 Leistungspunkte erworben werden, wobei ein Leistungspunkt einem mittleren Arbeitsaufwand von 30 Stunden entspricht.

Beachten Sie:

  • Um entsprechende Leistungspunkte aus einem Modul zu erwerben, müssen Sie sich spätestens zwei Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltung über dasOnline-Portalfür das Modul anmelden (in Ausnahmefällen direkt beim Studiengangsbearbeiter).
  • Sie haben die Möglichkeit, bis zum Ende der siebenten Woche den Rücktritt zu erklären. In diesem Fall werden sämtliche Prüfungsteile und Studienleistungen in diesem Modul als nicht durchgeführt angesehen. Bei einigen Modulen kann bis zum Ende der 13. Woche zurückgetreten werden, dies ist dann in der entsprechenden Modulbeschreibung vermerkt.
  • Die Übersicht über Prüfungen und Studienleistungen zeigt, wie die Modulbelegung in den einzelnen Semestern sinnvoll gestaltet werden kann und wann demzufolge die damit verbundenen Prüfungen bzw. Studienleistungen erbracht werden.
  • Vor Beendigung des Studiengangs ist zu erklären, welche Wahlpflichtmodule angerechnet werden sollen.
  • Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Semester im Ausland zu studieren. Informationen finden Sie auf der Seite Studium im Ausland beziehungsweise im International Relations Office.
  • Es können Module besucht werden, die erst in einem zukünftigen Master-Studium abgerechnet werden sollen. Die Anerkennung erfolgt durch den Prüfungsausschuss auf Vorschlag des zukünftigen Mentors und ist auf maximal 30 Kreditpunkte begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht.
  • Weitere Details können Sie der aktuellen Prüfungs- und Studienordnung entnehmen.