Kennzeichnung von Laborzugängen
Der Zutritt zum Labor ist grundsätzlich nur zulässig, wenn das Labor durch eine Lehrkraft oder einen Labormitarbeiter betreut wird. Damit sind die Laborzeiten grundsätzlich an die Arbeitszeiten der Labormitarbeiter gebunden.
Es gilt die jeweilige Laborordnung.
Müssen Labore von Handwerkern, Reinigungspersonal und/oder Einsatzkräften betreten werden, sind diese über die Zutrittsregeln zu informieren. Reparatur- und Reinigungspersonal sind vor Tätigkeiten in entsprechenden Bereichen über die Gefahren und Schutzmaßnahmen zu unterweisen und in angemessener Weise zu beaufsichtigen. Dazu ist jeder Laborzugang zu kennzeichnen.
Von der zuständigen Laborleitung sind in der Kennzeichnung zu vermerken, wie ein Zutritt möglich wird. Auch eine Telefonnummer der Laborleitung ist anzugeben.
Bei Bedarf können weitere Laborkennzeichnungen (in deutscher und englischer Sprache) bei VB4.3 Arbeitsschutz unter arbeitsschutz(at)b-tu.de bestellt werden.


