Hinweise zur Eingangsrechnung

Das Umsatzsteuerrecht schreibt bestimmte Mindestangaben auf einer Rechnung vor.

Gemäß § 14 Abs. 1 UStG i.V.m. § 31 Abs. 1 UStDV ist eine Rechnung jedes Dokument oder eine Mehrzahl von Dokumenten, mit denen über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird.

Im Folgenden finden Sie ein Schaubild, welches alle Angaben einer ordnungsgemäßen Rechnung (> € 250,00) nach § 14 Abs. 4 UStG aufzeigt: