Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung

Der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ist das wichtigste Instrument der Regionalförderung der Europäischen Union. Ziel der Förderung des Landes Brandenburg ist die Stärkung der internationalen Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Region.

Informationen Förderperiode 2021-2027

Informationen zur EFRE-Förderperiode 2021-2027

Antragstellung in den Förderprogrammen IiB, StaF-Verbund und ProFIT:

Innovation in Brandenburg

4. Antragsrunde gestartet

Die 4. Antragsrunde der EFRE-Richtlinie Innovation in Brandenburg (Fördergegenstand 2.1.3 - Geräteförderung) findet vom 02.03. bis 30.04.2026 statt.

Bedingungen für den Fördergegenstand Geräteinvestitionen:
- Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation
- Ausgaben für Installation/Inbetriebnahme/Transport förderfähig
- Fahrzeuge, Gebrauchtgüter, Ersatzbeschaffungen nicht förderfähig
- Gesamtausgaben von 20 TEUR bis 200 TEUR zuwendungsfähig
- Fördersatz 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Eigenanteil 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Ablauf des Antragsverfahren
Antragstellungen erfolgen über einen zentralen BTU-Account im ILB-Portal (zugangsberechtigt Ref. Drittmittelmanagement, Frau Martin). Antragsteller können bis zum 28.02.2026 Antragsunterlagen per Mail mit dem Betreff "Bestellung Antragsunterlagen: EFRE Geräteinvestition" anfordern und erhalten ab 03.03.2026 Antragsunterlagen mit vorhabensbezogener ILB-Antragsnummer sowie allen erforderlichen Informationen zur Antragstellung per Mail zugesandt.

Antragsunterlagen sind bis 03.04.2026 per Mail einzureichen. Zum Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung ist eine unterzeichnete Eigenmittelerklärung erforderlich (40% der Gesamtausgaben). In dieser Antragsrunde gibt es keine zentralen Kofinanzierungsmittel.

Nach formaler und rechtlicher Prüfung werden die Anträge in das ILB-Portal hochgeladen und nach Unterzeichnung durch den Vizepräsidenten für Forschung und Transfer, Herrn Prof. Hübner an die ILB übersandt.

Weitere Informationen der Investitionsbank des Landes Brandenburg

Vergabebestimmungen bereits bei Antragstellung relevant!
Es ist erforderlich, bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung die vergaberechtlichen Bestimmungen (z. B. Schätzung des Auftragswertes) zu kennen und zu beachten, um spätere vergabeseitige Beanstandungen und ggf. erhebliche finanzielle Sanktionierungen auszuschließen. Antragstellende Bereiche werden dringend angehalten, sich mit folgenden Informationsquellen im Rahmen der Antragstellung vertraut zu machen:
- Informationsangebot der Investitionsbank des Landes Brandenburg zum Vergaberecht im Zuwendungsverhältnis
- Schwerpunkt Auftragswertschätzung, z. B.: Präsentation der ILB zur Dokumentation von Vergabeverfahren vom 25.09.2024, Folie 32
- Kontaktieren Sie bitte das Sachgebiet VB 2.3 Strategischer und operativer Einkauf und informieren Sie sich vorsorglich detailliert! 

Kontakt Vergabe
VB 2.3 Strategischer und operativer Einkauf
finanzen(at)b-tu.de

Administrative Projektbearbeitung (Antragskoordination)
Birgit Martin
T 03573 85-267
birgit.martin(at)b-tu.de

Kontakte und FAQ Antragstellung:
Fachliche Beratung
Beatrix Krautz
T 0355 69-2281
beatrix.krautz(at)b-tu.de

StaF-Verbund
2. Antragsrunde StaF-Verbund beendet

Die 2. Antragsrunde im Programm zur „Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung in Forschungsverbünden von Wissenschaftseinrichtungen“ (StaF-Verbund) fand vom 01.-30.09.2024 statt. Weitere Auschreibungsrunden sind derzeit nicht vorgesehen.

Richtlinie StaF-Verbund vom 26. April 2023

Präsentation Infoveranstaltung MWFK 27.06.2023
Präsentation Infoveranstaltung ILB 27.06.2023
Fragen und Antworten Infoveranstaltung 27.06.2023
Präsentation Infoveranstaltung MWFK/ILB vom 18.07.2024

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

FördergegenstandFördertatbestand 1: Forschungsverbund aus mindestens zwei transdisziplinären Partnern einer Hochschule (2.1.1)

Fördertatbestand 2: Forschungsverbund aus mindestens zwei Wissenschaftseinrichtungen (2.1.2)
Zuwendungsfähige
Ausgaben
direkte Ausgaben:
Personalkosten nach DFG-Monatssätzen 2024, Geräte (nur Abschreibungen), Sachausgaben
Publikationskosten sind Verbreitungsmaßnahmen (Pkt. 5.4.1.3)

indirekte Ausgaben:
25% der direkten Ausgaben (ohne Unteraufträge)
Lizenzen sind indirekten Ausgaben  (Punkt 5.4.2)

Nicht zuwendungsfähig:
Professorengehälter (Mitteilung ILB vom 13.09.2023)
Kosten für Patentanmeldungen (Mitteilung ILB 25.10.2023)
Verbundpartner mit Sitz außerhalb Brandenburgs,
Grundlagenforschung, Strukturförderung, Lehrvorhaben
Förderanteil60 Prozent
Eigenanteil40 Prozent

Wichtig: Aufgrund des hohen Eigenanteils von 40% prüfen Sie bitte zuerst, ob die Gesamtfinanzierung für Sie und Ihre Partner sichergestellt werden kann, bevor Sie Antragsunterlagen anfordern. Nutzen Sie für diese Feststellung die Musterrechnung.
FörderhöheAnträge nach 2.1.1: 150-1.500 TEUR (mindestens zwei transdisziplinäre Partner der Hochschule)
Anträge nach 2.1.2: 360-3.600 TEUR (mindestens zwei Wissenschaftseinrichtungen)
FörderzeitraumBeginn Durchführungszeitraum frühstens 01.02.2025
Ende Durchführungszeitraumes spätestens 30.06.2028
(im Ausnahmefall Verlängerung bis 31.12.2028 möglich)

Ablauf des Antragsverfahrens (Diese Antragsrunde ist beendet)
Alle Antragstellungen erfolgen über einen zentralen BTU-Account im ILB-Portal (zugangsberechtigt Ref. Drittmittelmanagement). Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, fordern Sie bitte bis 31.08.2024 Unterlagen bei drittmittel(at)b-tu.de mit dem Betreff "Bestellung Antragsunterlagen: EFRE StaF" an und teilen Sie mit, ob ein Antrag von Partnern der Hochschule (Nr. 2.1.1) oder Partnern von Wissenschaftseinrichtungen (2.1.2) gestellt werden soll.

Aufgrund des hohen Eigenanteils von 40% prüfen Sie bitte zuerst, ob die Gesamtfinanzierung für Sie und Ihre Partner sichergestellt werden kann, bevor Sie Antragsunterlagen anfordern. Nutzen Sie für diese Feststellung die Musterrechnung. Sofern Sie die Eigenanteile sicherstellen können, erhalten Sie Antragsunterlagen mit gültiger ILB-Antragsnummer sowie alle Informationen zur Antragstellung per E-Mail zugesandt.

Alle Antragsunterlagen sind bis spätestens 15.09.2024 per E-Mail an drittmittel(at)b-tu.de zur hausinternen Prüfung zu senden. Zum Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung ist eine unterzeichnete Eigenmittelerklärung zwingend erforderlich.

Nach formaler, finanzieller und rechtlicher Prüfung werden die Antragsunterlagen in das ILB-Portal geladen und nach Unterzeichnung durch den hauptberuflichen Vizepräsidenten für Forschung und Transfer, Herrn Prof. Dr.-Ing. habil. Michael Hübner an die ILB übersandt.

Kontakte
Fachliche Beratung

Beatrix Krautz
T 0355 69-2281
beatrix.krautz(at)b-tu.de

Formale und finanzielle Beratung

Birgit Martin
T 03573 85-267
birgit.martin(at)b-tu.de

ProFIT
Antragsrunde geöffnet

Brandenburgische Unternehmen und Forschungseinrichtungen können sich bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) über die EFRE-Förderrichtlinie ProFIT informieren und beraten lassen. Antragstellungen sind möglich.

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT Brandenburg) vom 6. April 2023

Erste Änderung der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT Brandenburg) vom 07. Juni 2024

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsfähige Ausgabendirekte Ausgaben: Personalausgaben (max. 100 TEUR pro Person/Jahr), Fremdleistungen, Materialausgaben, Geräte (nur Abschreibung)
indirekte Ausgaben: 15% direkter Personalausgaben oder 40% direkter Personalausgaben (dann keine Förderung von Sachausgaben)
Förderanteil80 Prozent
Eigenanteil20 Prozent

Aufgrund des hohen Eigenanteils von 20% prüfen Sie bitte zuerst, ob die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Orientierung bietet Ihnen die Musterrechnung.
Förderhöhemax. 3 Mio. EUR
BesonderheitenFachliche Beratung durch WFBB erforderlich
GeltungsdauerDie Richtlinie gilt bis zum 30.06.2027

Kontakte:
Fachliche Beratung
Beatrix Krautz
T 0355 69-2281
beatrix.krautz(at)b-tu.de

Administrative Projektbearbeitung
Birgit Martin
T 03573 85-267
birgit.martin(at)b-tu.de

Förderungen 2021-2027
EFRE-RichtlinieAnträgeBewilligungenZuwendung
Innovation in Brandenburg3313916.644 EUR
StaF-Verbund521.145.458 EUR
ProFIT Brandenburg212.981.575 EUR
Gesamt27165.043.677 EUR

Stand: 30.09.2024

Förderungen 2014-2020
EFRE-RichtlinieAnträgeBewilligungenZuwendung
InfraFEI (Geräte)106576,2 Mio. EUR
StaF-RL832512,2 Mio. EUR
ProFIT191816,4 Mio. EUR
Wissenstransfer886,9 Mio. EUR
RENplus220,9 Mio. EUR
INTERREG VA660,4 Mio. EUR
Gesamt22411643,0 Mio. EUR