Deutsche Forschungsgemeinschaft

Allgemeine Informationen zur DFG

DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft

Förderung der Wissenschaft und Forschung in Deutschland
Gemeinnütziger, eingetragener Verein
Finanziert durch Bund und Länder
Jurisitische Person des Privatrechts
keine gesetzliche Grundlagen zur Fördermittelvergabe (Satzungszweck)
keine staatlichen Mittel zur Förderung von Forschungsprojekten

Projektformate

Einzelförderung (z. B. Sachbeihilfe, Forschungsstipendien)
Koordinierte Programme (z. B. Sonderforschungsbereiche)
Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder
Wissenschaftliche Preise
Wissenschaftliche Infratruktur
Internationale Programme

DFG-Programmpauschale

Laut Mitteilung der DFG werden Programmpauschalen nur für Einrichtungen gewährt, die sich eine eigene Leitlinie gegeben haben, die zu einer deutlichen Präzisierung der Vereinnahmung und einer transparenten und überprüfbaren Administration der Pauschale führen.

Leitlinie zur Verwendung der DFG-Programmpauschale vom 06.12.2022 
DFG-Leitlinie im Amtlichen Mitteilungsblatt der BTU CS Nr. 01/2023

Erhöhung DFG-Programmpauschale auf 25 Prozent ab 2027 (Pressemitteilung Nr. 39 | 28. November 2025)

Ansprechpartnerin
Referat Forschungsförderung
Referentin für Forschungsförderung
Dr. Katrin Weise
T 0355 69-2716
katrin.weise(at)b-tu.de

Antrag auf personellen (tarifbedingten) Mehrbedarf

Sofern im Rahmen der in der Bewilligung genannten Beschäftigungsdauer die für das Vorhaben bewilligten Personalmittel zur Finanzierung der tariflich gerechtfertigten Zahlungen für das zur Durchführung des Projekts notwendige Personal nicht ausreichen (tarifbedingter Mehrbedarf für projektnotwendiges Personal), können auf Antrag zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, soweit das beschäftigte Personal den bewilligten Personalkategorien entspricht.

Zusätzliche Mittel für einen tarifbedingten Mehrbedarf werden nur dann bereitgestellt und ausgezahlt, wenn noch vorhandene oder noch nicht abgerufenen Mittel zur Deckung des Mehrbedarfs nicht ausreichen oder diese Mittel für andere projektnotwendige Ausgaben vorgesehen sind.

Entspricht das beschäftigte Personal nicht der bewilligten Personalkategorie, kann kein tarifbedingter Mehrbedarf bei der DFG beantragt werden. Eine Finanzierung aus der DFG-Programmpauschale ist ausgeschlossen, weil die Mittel der DFG-Programmpauschale nicht zur Verstärkung der Projektmittel eingesetzt werden dürfen.

Bewilligungen und Einnahmen DFG 2016 bis 2025
JahrBewilligungen ohne PP (Mio. EUR)Einnahmen mit PP (Mio. EUR)
20164,23,5
20174,73,7
201810,14,6
20194,55,5
20204,35,5
20215,24,9
20223,15,9
20233,44,1
20244,73,5
20254,13,8