Prüfung von Anträgen und Angeboten (Drittmittel)

Anträge und Angebote nach Nr. 2 der Drittmittelrichtlinie sind vor der Übergabe an den Mittelgeber oder Vertragspartner rechtlich zu prüfen. Übersenden Sie Anträge und Angebote ausschließlich auf elektronischem Weg über das Webformular Drittmittel zur obligatorischen Prüfung (Erläuterung Webformular). Das Webformular ist täglich von 04:00 bis 01:00 Uhr erreichbar. Eine VPN-Verbindung ist erforderlich.

Nachzureichende Unterlagen übersenden Sie unter Angabe der vorgangsbezogenen Kalkulationsnummer an drittmittel(at)b-tu.de. Reichen Sie keinesfalls ergänzende Unterlagen erneut über das Webformular ein.

Die Bearbeitungsdauer von der Einreichung bis zur Unterzeichnung beträgt etwa zehn Arbeitstage. Etwa die Hälfte aller Vorgänge werden in weniger als zehn Arbeitstagen bearbeitet. Komplexe oder nachfragebedürftige Vorgänge dauern meist länger.

Prüfablauf
Einreichung

Übersenden Sie Anträge und Angebote mit allen erforderliche Unterlagen (Antrag oder Angebot, Kalkulation oder Finanzierungsplan, Vorhabensbeschreibung, ggf. Eigenmittelerklärung) über das Webformular Drittmittel (Hinweise). Eine Eingangsbestätigung mit vorgangsbezogener Kalkulationsnummer wird Ihnen an die angegebene Mailadresse übersandt. Bei weiteren Fragen geben Sie bitte immer die Kalkulationsnummer (Kalk.-Nr.) an. Zu beachtende Fristen vermerken Sie bitte im Webformular im Feld Bemerkungen. Hinweise zur Bearbeitungsdauer

Kontakt:
Referat Drittmittelmanagement
Frau Diana Nentwich
T 0355 69-2404
drittmittel(at)b-tu.de

trennungsrechtliche Prüfung

EU-Beihilferecht
Um zu verhindern, dass staatliche Zuwendungen den Wettbewerb im Binnenmarkt verfälschen oder zu verfälschen drohen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen, sind staatliche Beihilfen nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) grundsätzlich verboten. In bestimmten Fällen können staatliche Beihilfen jedoch auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 2 oder Absatz 3 AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar sein. (vgl. Nr. 1 Einleitung Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2022/C 414/01)

Tenor: Hochschulen dürfen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit keinen Wettbewerbsvorteil aufgrund ihrer staatlichen Finanzierung gegenüber privaten Dritten begründen.

Rechtsgrundlagen
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (C329/46) vom 26.10.2012
Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2022/C 414/01) vom 28.10.2022

Grundsätzliche Regelungen
- Art. 107  AEUV untersagt zunächst jede staatliche Beihilfe
- Eine Beihilfe kann jedoch nach Art.107 II und III AEUV zulässig sein
- Grundsätzlich: Art. 108 III AEUV - jede Beihilfe muss genehmigt sein
- Ausnahme: Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder De-minimis-Verordnung
- Unionsrahmen bemisst, wann Forschungseinrichtung Beihilfeempfänger oder Beihilfegeber ist

Trennungsrechtliche Anforderung (Kalkulation)
Die Kosten für wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten sind in der gültigen Vorkalkulation für Vollkosten (Erläuterungen Vorkalkulation) zu ermitteln, wenn kein Marktpreis vorliegt.

Hinweise zu Gewinnen im Rahmen der Vorkalkulation wirtschaftlicher Projekte

Wirtschaftliche Angebote an Dritte (z. B. Auftragsforschung, Dienstleistungen)
Übersenden Sie folgende Unterlagen über das Webformular Drittmittel:
- Angebotsschreiben (formlos)
- Vorkalkulation Vollkosten (vollständig ausgefüllt)
- ggf. weitere Unterlagen (z. B. Leistungsbeschreibung)

Achten Sie darauf, dass Nettobeträge im Angebot und in der Kalkulation übereinstimmen.

steuerliche Prüfung

Die Steuerprüfung unterscheidet nach nicht steuerbaren Vorhaben im Hoheitsbereich (z. B. Grundlagenforschung) und steuerbaren Vorhaben (wirtschaftliche Tätigkeit, Marktrelevanz und steuerpflichtig mit Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt). Informationen zur Umsatzbesteuerung

Kontakt:
Stabsstelle Steuern
Frau Sandra Winkel
T 0355 69-5000
sandra.winkel(at)b-tu.de

juristische Prüfung

Verträge und Vertragsentwürfe sind vor der Unterzeichnung juristisch zu prüfen. Verwenden Sie die BTU-Musterverträge wie Kooperationsvertrag und Weiterleitungsvertrag und stimmen sich mit dem Justitiariat ab. Eine Orientierung bietet Ihnen der Leitfaden Mustervereinbarungen.

Kontakt:
Justitiariat
Herr Dr. Falk Müller
T 0355 69-3196
falk.mueller(at)b-tu.de

finanzielle Prüfung

Personalkostenkalkulationen stimmen Sie bitte vor Antragsstellung mit der Abteilung Personal ab.

Bei Bund-Anträgen (z. B. BMFTR, BMWE) übernehmen Sie bitte alle formalen Angaben aus dem Musterantrag AZAP.

Bei ZIM-Anträgen übernehmen Sie bitte alle formalen Angaben aus dem ZIM-Musterantrag. Der ZIM-Antrag ist im Entwurfsmodus auszufüllen.

In Vorbereitung auf Auftragsvergaben wird gebeten, sich bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung mit den vergaberechtlichen Bestimmungen, z. B. zur Schätzung des Auftragswertes vertraut zu machen, um vergaberechtliche Beanstandungen und finanzielle Sanktionierungen auszuschließen. Informationen erhalten Sie im VB 2.3 - Sachgebiet Strategischer und operativer Einkauf (Leiterin Frau Karen Loll)

Anteils- und fehlbedarfsfinanzierten Vorhaben fügen Sie bitte zum Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung eine unterzeichnete Eigenmittelerklärung bei. Wichtige Hinweise zur Erklärung von Eigenanteilen

Bitte berücksichtigen Sie die Hinweise zu Bewirtungen bei der Ausgabenplanung (insbesondere bei öffentlich geförderten Projekten).

Kontakt:
Referat Drittmittelmanagement
Herr Ronny Reder
T 0355 69-3224
drittmittel(at)b-tu.de

Unterzeichnung

Die rechtsverbindliche Unterzeichnung erfolgt durch den hauptberuflichen Vizepräsidenten für Forschung und Transfer, Herrn Prof. Dr.-Ing. habil. Michael Hübner. Auf das Haftungsrisiko nach § 179 Abs. 1 BGB wird hingewiesen (Vertreter ohne Vertretungsvollmacht).

Kontakt:
Hauptberuflicher Vizepräsident für Forschung und Transfer
Herr Prof. Dr.-Ing. habil. Michael Hübner
T 0355 69-3467
vp-forschung-transfer(at)b-tu.de

Versand an Mittelgeber

Unterzeichnete Anträge versendet das Ref. Drittmittelmanagement postalisch an den Mittelgeber und per Mail an den antragstellenden Bereich. Unterzeichnete Angebote werden dem Fachgebiet zur Weitergabe an Dritte per Hauspost gesandt (nach Absprache gern per Mail). Der digitalisierte Vorgang bildet die Grundlage für die Bewirtschaftung des Projektes nach Bewilligung durch die Drittmittelbearbeiter/innen.

Kontakt:
Referat Drittmittelmanagement
Frau Diana Nentwich
T 0355 69-2404
drittmittel(at)b-tu.de