FAQ für internationale Bewerbende

Im Folgenden haben wir Ihnen viele wichtige Informationen zum Bewerbungsprozess zusammengestellt.  

  • Kann ich mich bewerben, auch wenn ich mein Studium noch nicht abgeschlossen habe?

    Ja, Sie können sich auch ohne Studienabschluss bewerben. Sie müssen jedoch Ihr Studium bis zum Ende der Immatrikulationsfrist beendet haben (für das Semester, für dass Sie sich beworben haben).

    Dafür benötigen Sie eine aktuelle Notenübersicht sowie eine Bestätigung Ihrer Hochschule, dass das Studium entsprechend rechtzeitig für eine eventuelle Immatrikulation beendet werden kann.

  • Mein Sprachnachweis ist nicht mehr gültig/älter als 2 Jahre oder läuft vor der Immatrikulationsphase ab. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Ja, die BTU Cottbus-Senftenberg akzeptiert diese Sprachnachweise weiterhin, auch nach der von den Testzentren empfohlenen Gültigkeit von 2 Jahren.

    Sie können sich mit diesen Sprachnachweisen bewerben (und immatrikulieren), wenn Sie die erforderlichen Punktzahlen erreicht haben. 

    Sie finden weitere Informationen zu den Anforderungen auf unserem Merkblatt.

  • Wird das TOEFL Home Edition-Zertifikat, das IELTS OneSkill Retake-Zertifikat oder ein Medium of Instruction Letter akzeptiert?

    Ja, wir akzeptieren das TOEFL Home Edition-Zertifikat und das IELTS OneSkill Retake-Zertifikat, sofern die erforderlichen Punktzahlen erreicht werden.

    Leider können wir keine „Medium of Instruction“-Bescheinigungen des Bildungsministeriums oder Ihrer Schule bzw. Universität akzeptieren. 

    Bitte beachten Sie zusätzlich, dass Sie nicht von der Einreichung eines Nachweises über Ihre Englischkenntnisse befreit sind, selbst wenn Sie Ihre Schulbildung oder ein Studium auf Englisch absolviert haben, mit Ausnahme der folgenden Länder: Australien, Kanada, Irland, Neuseeland, das Vereinigte Königreich einschließlich Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika.

  • Ist es möglich, eine vorbehaltliche Zulassung zu erhalten, wenn ich noch keinen Sprachnachweis vorlegen kann?

    Für englischsprachige Studiengänge:

    Ja, Sie können sich ohne Sprachnachweis bewerben, wenn Sie innerhalb der Bewerbungsfrist eine Testanmeldung für einen der anerkannten Sprachtests bei der Bewerbung einreichen. Das finale Zeugnis kann im Falle einer Zulassung bis zur Immatrikulation nachgereicht werden.

    Für deutschsprachige Studiengänge: 

    Für die Bewerbung zum B1-Kurs „Brücke zum Studium“ ist eine Bewerbung ohne Sprachnachweis leider nicht möglich. Für die Bewerbung muss ein ausreichender B1-Sprachnachweis vorliegen. Bitte beachten Sie auch die geforderten Punktzahlen der einzelnen Tests.

    Für Bewerbungen zum B2-Kurs „Brücke zum Studium“ ist eine Bewerbung ohne B2-Sprachnachweis möglich, wenn Sie bei der Bewerbung einen B1-Sprachnachweis sowie eine Anmeldung zu einem der anerkannten B2-Sprachtests einreichen. Das finale Zeugnis kann bis zur Immatrikulation eingereicht werden.

    Für Bewerbungen zum Fachstudium ist eine Bewerbung ohne Sprachnachweis möglich, wenn Sie bei der Bewerbung einen B2-Sprachnachweis (oder höher) sowie eine Anmeldung zu einem der anerkannten Sprachtests (DSH, TestDaF, etc.) einreichen. Das finale Zeugnis kann bis zur Immatrikulation eingereicht werden.

     

  • Können meine Unterlagen auf fachliche Eignung geprüft werden, bevor ich mich bewerbe?

    Nein, leider ist eine Vorab-Prüfung Ihrer Unterlagen nicht möglich. Eine fachliche Beurteilung Ihrer Zeugnisse erfolgt erst nach erfolgter Bewerbung und erfolgreicher formaler Prüfung/Weiterleitung Ihrer Bewerbung an die Universität (in den meisten Fällen durch Uni-Assist).

    Fragen zu Zeugnissen oder inhaltlichen Voraussetzungen einzelner Studiengänge können wir leider nicht beantworten.

    Bei Studiengängen, die äquivalente Kenntnisse aus an der BTU Cottbus-Senftenberg angebotenen Bachelor-Studiengängen erfordern, können Sie die dort benötigten Module und Leistungspunkte in der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung einsehen.

  • Kann ich eine Bestätigung erhalten, dass meine Unterlagen bei Uni-Assist/der Universität eingegangen sind und ob diese vollständig sind?

    Nein, leider können wir keine Bestätigung über den Erhalt von Unterlagen ausstellen. 

    Bei einer Bewerbung über Uni-Assist erhalten Sie eine direkte Bestätigung, wenn Sie die Unterlagen eingereicht und die Bearbeitungsgebühren gezahlt haben. Weiterhin werden Sie innerhalb von etwa 4-6 Wochen über das Prüfergebnis informiert. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie durch Uni-Assist darüber informiert.

    Bei einer Direktbewerbung erhalten Sie Informationen zum Stand Ihrer Bewerbung über Ihren Account im myBTU -Portal. Sollten Unterlagen fehlen, werden wir uns bei Ihnen melden.

    Eine detaillierte Übersicher über die erforderlichen Bewerbungsunterlagen finden Sie auf unserer Webseite: 

    Bachelor 

    Master

    Sollte ein Studiengang zusätzliche Unterlagen verlangen, finden Sie diese Informationen auf der jeweiligen Webseite des Studiengangs.

  • Benötige ich für eine Bewerbung an der BTU Cottbus-Senftenberg ein VPD (Vorprüfungsdokument)?

    Nein, Sie benötigen kein VPD. Bitte bewerben Sie sich einfach direkt über Uni-Assist und laden dort Ihre Bewerbungsunterlagen in Ihrem Account hoch. 

    Wenn die formale Prüfung positiv ausfällt, leitet Uni-Assist Ihre Bewerbung selbstständig an uns weiter. Anschließend erhalten Sie automatisch Zugangsdaten zu unserem internen myBTU-Bewerberportal.

  • Kann ich mich mit einem VPD einer anderen Hochschule direkt im myBTU-Portal der Universität bewerben?

    Nein, das Vorprüfungsdokument gilt immer nur für die jeweilige Hochschule und kann nicht für weitere Bewerbungen an anderen Hochschulen genutzt werden.

    Auch wenn Sie bereits ein VPD besitzen, müssen Sie sich für die BTU Cottbus-Senftenberg regulär über Uni-Assist bewerben. 

  • Ich habe mich erst kurz vor Ende der Bewerbungsfrist beworben. Werden meine Unterlagen noch akzeptiert?

    Die jeweilige Bewerbungsfrist gilt ausschließlich für die Bewerberinnen und Bewerber selbst. Bis zu diesem Datum müssen Sie Ihre Bewerbung eingereicht, alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen und die Bewerbungsgebühr entrichtet haben. Die Zeitspanne, die Uni-Assist für die Prüfung Ihrer Unterlagen benötigt, wird nicht auf diese Frist angerechnet. Uni-Assist prüft Bewerbungen auch nach Ablauf der Frist weiter und leitet diese – im Falle eines positiven Ergebnisses – an uns weiter. 

    Erst danach erhalten Sie automatisch Ihre Zugangsdaten für das myBTU-Hochschulportal. Bitte legen Sie nicht selbstständig einen Account im myBTU-Portal an.

    Uni-Assist benötigt etwa 4 bis 6 Wochen, um Ihre Bewerbung zu prüfen. Sie werden so schnell wie möglich über das Ergebnis informiert. 

    Bitte beachten Sie, dass Sie fehlende oder fehlerhafte Unterlagen nicht mehr nachreichen/korrigieren können, sofern Uni-Assist die Prüfung Ihrer Bewerbung erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist abschließt. Aus diesem Grund empfehlen wir, sich so früh wie möglich zu bewerben.

  • Kann ich mich ohne ein APS bewerben/mein APS ist noch in Bearbeitung?

    Nein, leider ist das APS ein Pflichtdokument und eine Bewerbung ohne APS ist nicht möglich. Es ist auch nicht möglich, das APS später nachzureichen. 

    Sie haben die Möglichkeit, sich nach Erhalt des Dokuments für ein kommendes Semester zu bewerben.

  • Kann ich Informationen zum Status meiner Bewerbung erhalten? Wann erhalte ich die Entscheidung?

    Leider können wir Ihnen keine Informationen zum Status Ihrer Bewerbung geben. Sie können diesen selbst in Ihrem myBTU-Account verfolgen. 

    Bachelorbewerbungen werden von uns schnellstmöglich bearbeitet und Sie finden die Entscheidung in Ihrem Account. 

    Masterbewerbungen müssen zuerst fachlich vom Prüfungsausschuss geprüft werden. Dieser Prozess nimmt etwas Zeit in Anspruch. Leider können wir keine zeitlichen Angaben über die Dauer machen und den Prozess auch nicht beschleunigen. 

    Sobald wir Rückmeldungen vom Prüfungsausschuss erhalten, werden wir Ihnen die Entscheidung ebenfalls in Ihrem Bewerberaccount mitteilen.

    Wenn sich der Status in Ihrem Account noch nicht geändert hat, liegt uns noch keine fachliche Entscheidung vor. 

    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir individuelle Status-Anfragen zu einzelnen Bewerbungen nicht beantworten können. 

    Achtung: Bewerbungen für NC-Studiengänge werden erst nach Ende der Bewerbungsfrist und nach Erhalt aller Bewerbungen geprüft und durchlaufen ein Auswahlverfahren. Ergebnisse werden daher jeweils gegen Ende August für das Wintersemester/Ende Februar für das Sommersemester erwartet. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine vorherige Bearbeitung Ihrer Bewerbung in diesem Fall nicht möglich ist.

  • Die Bewerbungsfrist für meinen gewünschten Studiengang ist für mich bereits abgelaufen aber das Uni-Assist-Portal ist noch geöffnet. Kann ich mich noch bewerben?

    Nein, Bewerbungen nach Ablauf der Frist können leider nicht akzeptiert werden. 

    Das Uni-Assist-Portal ist weiterhin geöffnet, da Bewerber unter bestimmten Voraussetzungen eine spätere Bewerbungsfrist haben (z.B. EU/EWR-Bürger). Daher kann das Portal noch nicht geschlossen werden. Anträge von Bewerbern, deren Frist bereits abgelaufen ist, müssen von Uni-Assist leider abgelehnt werden.

    Sollte Uni-Assist Sie erst nach der Frist über Fehler oder fehlende Unterlagen informieren, ist eine Nachreichung von Dokumenten leider ebenfalls nicht mehr möglich.

  • Ich habe eine Ablehnung erhalten. Welche Möglichkeiten habe ich?

    Da die fachliche Entscheidung durch den Prüfungsausschuss getroffen wird, können wir Ihnen leider keine weiteren Informationen über die Gründe für eine Ablehnung mitteilen. 

    Weiterhin können wir Ihre Bewerbung nicht für eine erneute Überprüfung bearbeiten. 

    Sie haben die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen. Sie finden dazu alle wichtigen Informationen sowie die Adresse auf Ihrem Ablehnungsbescheid. 

    Fragen zum Erhalt der Briefsendung oder zum aktuellen Stand Ihres Widerspruches können wir ebenfalls nicht beantworten, da die Bearbeitung durch die Rechtsabteilung erfolgt und uns keine weiteren Informationen vorliegen.

  • Ich benötige Informationen zu den anfallenden Kosten während meines Studiums.

    Während Ihres Studiums fallen Semestergebühren an. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite: LINK

    Einige Studiengänge erheben zusätzlich Studiengebühren: 

    Urban Design

    Forensic Sciences and Engineering

    Public Administration

    Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen

    Weitere Informationen dazu finden Sie auf der jeweiligen Webseite des Studiengangs.

    Auch auf der folgenden Seite haben wir Ihnen Informationen über voraussichtliche Kosten eines Studiums sowie zu Stipendienmöglichkeiten zusammengestellt. LINK

    Nach erfolgreicher Bewerbung und nach Erhalt einer Zulassung können Sie zusätzlich ein offizielles Schreiben über die Kosten eines Studiums erhalten. Wenden Sie sich dafür bitte unter Nennung Ihrer Bewerbernummer an international+studystart(at)b-tu.de.

  • Kann ich meine Zulassung verlängern, wenn ich nicht rechtzeitig zum Semesterbeginn anreisen kann?

    Ja, Sie können Ihre Zulassung aktuell für 2 Jahre verlängern. Bitte beachten Sie, dass einige Studiengänge nur im Wintersemester angeboten werden. Hier ist dann jeweils auch nur eine Verlängerung für ein kommendes Wintersemester möglich. Ein Beginn im Sommersemester kann nicht angeboten werden.

    Um eine Verlängerung zu erhalten, ist eine Bewerbung über das myBTU-Portal notwendig. Bewerbungen können nur innerhalb der regulären Bewerbungsfrist (gleich der Frist für Neubewerber) akzeptiert werden. Sobald das Portal geöffnet wird (Mitte Dezember für das Sommersemester und Mitte April für das Wintersemester), können Sie einen erneuten Antrag einreichen. Bitte nennen Sie dabei Ihre frühere Bewerbernummer und laden den alten Zulassungsbescheid im Portal hoch.

    Anschließend werden wir Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten.

    Gerne können Sie uns jeweils im März/November kontaktieren, um aktuelle Informationen zum Verlängerungsprozess zu erhalten.

    Wichtig: Bitte beachten Sie, dass bei Verlängerungsanfragen bei NC-Studiengängen eine erneute Teilnahme am NC-Auswahlverfahren nötig ist und keine sofortige Ausstellung einer Zulassung möglich ist.

  • Ich habe mich über Uni-Assist beworben. Muss ich auch eine Bewerbung im myBTU-Portal anlegen?

    Nein, bitte legen Sie keine Bewerbung im myBTU-Portal an, wenn Sie sich über Uni-Assist beworben haben. 

    Wenn Ihre Unterlagen erfolgreich durch Uni-Assist geprüft wurden, werden sie direkt an die Universität weitergeleitet und Sie erhalten automatisch Zugangsdaten zum myBTU-Portal.

  • Ich habe mich über Uni-Assist beworben und meine Unterlagen wurden an die Universität weitergeleitet. Kann ich mich direkt im myBTU-Portal für weitere Studiengänge bewerben?

    Nein, auch nach der Weiterleitung einer Bewerbung durch Uni-Assist können Sie sich nicht direkt im myBTU-Portal für weitere Studiengänge bewerben. Alle Bewerbungen müssen zuerst über Uni-Assist erfolgen, denn dort wird für jeden Studiengang separat die formale Eignung geprüft. 

    Auch wenn Sie bereits eine Zulassung/Ablehnung für einen Studiengang erhalten haben, muss eine Bewerbung für einen weiteren Studiengang erneut über Uni-Assist erfolgen. Bitte beachten Sie auch die jeweils gültigen Fristen.