Promotionsausschuss 4/2025
Der Promotionsausschuss ist an den Promotionsverfahren beteiligt und insbesondere zuständig für die Prüfung der allgemeinen und individuellen Zulassungsvoraussetzungen zur Annahme von Doktorandinnen und Doktoranden. Darüber hinaus unterbreitet er für jedes Promotionsverfahren der Fakultät Vorschläge für die Bestellung der Mitglieder der Promotionskommission, insbesondere die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und die Gutachterinnen und Gutachter.
Die Mitglieder des Promotionsausschusses sind gleichzeitig die Fachvertretungen der jeweiligen Institute.
Kontakt
Bildungswissenschaften und Berufspädagogik in Gesundheitsberufen
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