Bewerbungsfristen für ein Studium im Sommersemester 2026
Master-Studiengänge
Bewerber*innen mit deutscher Masterzugangsberechtigung können sich für den gewünschten Studiengang bewerben. Dies gilt gleichermaßen für Studierende, die bereits an einem der Standorte der BTU Cottbus-Senftenberg eingeschrieben sind bzw. waren und sich für einen Master-Studiengang oder einen Studiengangwechsel bewerben möchten.
Folgende Fristen sind zu beachten:
- bis 15. Januar 2026 für die zulassungsbeschränkten englischsprachigen Master-Studiengänge Biotechnology
- bis 1. März 2026 für alle zulassungsfreien Master-Studiengänge
Bewerber*innen, die ihre letzte Zugangsberechtigung für ein Studium im Ausland erworben haben und sich für einen Master-Studiengang bewerben möchten, können das bis zum 15. Januar 2026 tun.
Für Bewerber*innen mit der Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wurde diese Frist bis 15. Februar 2026 verlängert.
Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik oder Studiengangswechsel in ein höheres Fachsemester
Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung
bis 1. März 2026
Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
bis 15. Januar 2026
Für Bewerber*innen mit der Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wurde diese Frist bis 15. Februar 2026 verlängert.
Bei Fragen zu Bewerbung und Zulassung für ein Studium
- Für Bewerber*innen mit deutscher Zugangsberechtigung
T +49 (0) 355 69 5604
immatrikulation(at)b-tu.de - Für Bewerber*innen mit ausländischer Zugangsberechtigung
T +49 (0) 355 69 2105
internationaladmission(at)b-tu.de
Kontakt Zentrale Studienberatung
T +49 (0) 355 69 3800
studium(at)b-tu.de

