Bewerbung für Bachelor-Studiengänge mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Bei der Bewerbung um einen Studienplatz an der BTU Cottbus-Senftenberg beachten Sie bitte, dass es zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) aber auch zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC) geben kann. Welche Bewerbungsmodalitäten gelten, hängt demnach vom gewählten Studiengang ab.
Fristen für Bewerbungen zum Sommersemester 2025:
Bachelorstudiengänge | 15. Januar 2025* |
* Diese Frist gilt nur für Bewerber*innen aus visumspflichtigen Ländern ohne gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland. Bewerber*innen aus visumsfreien Ländern und aus visumspflichtigen Ländern mit gültigen Aufenthaltstiteln können sich bis zum 15. Februar 2025 bewerben.
- Ausländische Hochschulzugangsberechtigung, welche der deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht
- Die Äquivalenz wird durch UNI-ASSIST e.V. in Berlin geprüft. Hinweise zur Äquivalenz Ihrer Hochschulzugangsberechtigung können der ANABIN-Datenbank entnommen werden.
für englischsprachige Studiengänge zusätzlich
- TOEFL – Test (iBT) mit mindestens 79 Punkten oder
äquivalent - bzw. Sprachnachweise gemäß Immatrikulationsordnung und fachspezifischer Prüfungs- und Studienordnung
für deutschsprachige Studiengänge zusätzlich
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) Stufe 2 oder äquivalent (u.a. TestDaF 4x4, DSD 2)
- als Voraussetzung für einen DSH-Sprachkurs im Rahmen von "Brücke zum Studium" an der BTU: B1 Zeugnis
Das Studienvorbereitungsprogramm "Brücke zum Studium" wird nur zum Wintersemester angeboten.
Ab 1. November 2024 können sich Studieninteressierte mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland für das Sommersemester 2025 bewerben.
- Bewerbungsantrag über das Bewerberportal My assist online ausfüllen und die Bewerbungsunterlagen hochladen.
Bitte vergessen Sie nicht die Überweisung der Bearbeitungsgebühr an UNI-ASSIST!
- ggf. studiengangspezifische Formulare und Nachweise
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung bei My assist einscannen und hochladen (sofern das Original nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt ist, wird eine deutsche oder englische Übersetzung eines vereidigten Übersetzers benötigt)
Zur Hochschulzugangsberechtigung können je nach Art des Abschlusses und Herkunftsland unter anderem folgende Dokumente gehören:
Schulabschlusszeugnis(se)
Ergebnis der Hochschulaufnahmeprüfung
Studienleistungen von 1 bis 2 Studienjahren
sonstige für die Hochschulzugangsberechtigung relevante Bescheinigungen - Pass-/Ausweiskopie
- Kopie des gültigen Aufenthaltstitels für Deutschland, sofern vorhanden
- vollständiger tabellarischer Lebenslauf
- bei minderjährigen Bewerbern:
Einverständniserklärung der Eltern für das Studium - Nachweis der Deutschkenntnisse - gilt nicht für Bewerber aus Ländern, in denen Deutsch erste Amtssprache ist
- für englischsprachige Studiengänge:
Nachweis der Englischkenntnisse - bei Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands: Exmatrikulationsbescheinigung (muss spätestens zur Immatrikulation vorliegen) und Unbedenklichkeitsbescheinigung (Nachweis des Prüfungsanspruches)
Bitte beachten Sie, dass zuerst eine Vorprüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen durch UNI-ASSIST erfolgt, die 3-4 Wochen beanspruchen kann. Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen an der BTU Cottbus-Senftenberg erhalten Sie Zugang zum myBTU-Portal. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie per E-Mail. Im myBTU-Portal können Sie folgende Dinge erledigen:
- den Bearbeitungsstatus Ihrer Bewerbung abfragen
- die Online-Immatrikulation durchführen
- persönliche Daten einsehen und ändern
- Passwort ändern / neu setzen
In der Regel müssen Sie mit mindestens weiteren 3-4 Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Daher empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig zu bewerben. Für Studiengänge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) teilnehmen, erfolgt die Vergabe der Studienplätze zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Erstellung von Bescheiden erfolgt vollständig durch automatische Einrichtungen. Ein zum Abruf bereitgestellter Bescheid gilt am dritten Tag nach Absendung der elektronischen Benachrichtigung über die Bereitstellung der Daten als bekannt gegeben. Für Studiengänge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) teilnehmen, gilt:
- Der Zulassungsbescheid kann im myBTU-Portal abgerufen werden.
- Die Bereitstellung bzw. der Versand des Ablehnungs-, Ausschluss- oder des Rückstellungsbescheides erfolgt über das Portal der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de).“
Um Ihren Bescheid zu verifizieren, geben Sie die Verifikationsnummer ein und betätigen den Button. Wenn die Nummer gültig ist, erhalten Sie zum Vergleich den Bescheid als Download.
Alle Informationen zur Immatrikulation entnehmen Sie bitte dem Immatrikulationsantrag, den Sie am Ende der Online-Immatrikulation ausdrucken und zusammen mit den immatrikulationsrelevanten Unterlagen im myBTU-Portal hochladen oder beim Welcome and Registrations Point einreichen.
Die Video-Tutorials sollen Ihnen die Schritte vom Abruf Ihres Zulassungsbescheids bis zur Beantragung der Immatrikulation im myBTU-Portal veranschaulichen.
- Bescheide im myBTU-Portal einsehen
- Einen Immatrikulationsantrag im myBTU-Portal stellen
Sollten Sie danach noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns per E-Mail oder Telefon zu kontaktieren:
T +49 (0)355 69 2105
E internationaladmission(at)b-tu.de