
Gasthörendenschaft Offene Hochschule
Wenn Sie sich beruflich weiterqualifizieren oder sich nach der Berufslaufbahn individuell weiterbilden möchten, können eine Gasthörendenschaft beantragen. Als Gasthörerin oder Gasthörer können Sie Lehrveranstaltungen belegen, ohne einen Abschluss zu erzielen.
Eine Gasthörendenschaft ist auch ohne eine Hochschulzugangsberechtigung möglich. Sie erhalten gegen Gebühr die Berechtigung, an den vorab von den Dozent_innen genehmigten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen) teilzunehmen.
Bitte beachten Sie auch das Gasthörendenstudium "WISSEN FÜR ALLE". Dieses bietet neben ausgewählten Lehrveranstaltungen aus der Studiengängen der BTU weitere Seminare, Kurse, Workshops und Projektgruppen aber auch Exkursionen und die Vorlesungsreihe SeniorenAkademie.
