Studiengangwechsel
Video Tutorial zur Beantragung eines Studiengangwechsels
Für den Studiengangwechsel gelten die Regelungen
der Immatrikulationsordnung der BTU Cottbus-Senftenberg. Zur Unterstützung der Entscheidungsfindung für den individuell richtigen Studiengang steht ihnen das Team der Zentralen Studienberatung zur Verfügung.
Wie und wann kann ich den Studiengang wechseln?
Ein Studiengangwechsel kann innerhalb der regulären Bewerbungsfristen über das myBTU-Portal unter Studienangebot > Studienbewerbung beantragt werden.
Wie werden meine bisher erbrachten Leistungen im neuen Studiengang anerkannt und werden nicht bestandene Module gestrichen?
Erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen für Module, die auch im neuen Studiengang enthalten sind, werden anerkannt – sowohl im positiven als auch im negativen Fall. Das heißt, bestandene und nicht bestandene Leistungen - auch Fehlversuche - werden angerechnet. Dazu ist es notwendig in den ersten zwei Semestern nach Immatrikulation Ihren/Ihre Studiengangsbearbeiter/-in zu kontaktieren.
Was ist wenn die Immatrikulation nur zum höheren Fachsemester möglich ist?
Ist die Immatrikulation zum gewünschten Semester nur in ein höheres Fachsemester möglich, muss eine entsprechende Einstufung durch den zuständigen Prüfungsausschuss erfolgen. Hierzu ist es erforderlich einen Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen und Leistungspunkten mit der Bewerbung zum neuen Studiengang im myBTU-Portal hochzuladen. Pro höheres Semester werden mindestens 24 anrechenbare Leistungspunkte benötigt.
Wichtiger Hinweis: Sofern Sie einen Studiengangwechsel beantragen möchten, melden Sie sich bitte auch im Rückmeldezeitraum zurück.