BAföG

Für Studierende in Deutschland gehört das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) zu den wichtigsten Finanzierungsquellen für das Studium. Stipendien bieten weitere Möglichkeiten der Finanzierung der eigenen Ausbildung.

Antragstellung

Da BAföG erst ab dem Monat der Antragstellung bezogen werden kann (auch wenn das Studium bereits begonnen hat), ist eine rechtzeitige Beantragung empfehlenswert. Studierende und zukünftige Studierende der BTU Cottbus-Senftenberg können Ihren Antrag beim zuständigen BAföG Amt des Studentenwerks Frankfurt/Oder stellen. Dort erhalten Antragsteller*innen ebenfalls umfassende Beratung zum BAföG. Oft wissen Studierende nicht, ob Sie antragsberechtigt sind und in diesem Fall sollte unbedingt eine Beratung in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen

Antragsteller*innen dürfen bei Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Gewährung von BAföG hängt auch noch von weiteren persönlichen Voraussetzungen, wie vom Einkommen der Eltern, eigenem Einkommen oder Vermögen sowie der Staatsangehörigkeit bzw. dem aufenthaltsrechtlichen Status ab. Die Freibeträge vom Einkommen der Eltern wurden mit der Reform 2022 deutlich angehoben.

Förderung

Der Förderungshöchstsatz beträgt gegenwärtig 934 €. Das BAföG für Studierende besteht zur einen Hälfe aus einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss und zur anderen Hälfte aus einem zinslosen Darlehen. Grundsätzlich müssen maximal 10.010 € zurückgezahlt werden, selbst wenn das Darlehen höher war. Die Rückzahlung des Darlehens beginnt 5 Jahre nach Ablauf der Förderhöchstdauer.

Weiterführende Informationen

Alle Infos zum BAföG auf einen Blick gibt es in den FAQ’s. Auf der Startseite zum BAföG sind zusätzlich aktuelle Themen (unter anderem Hinweise für geflüchtete Bürger*innen aus der Ukraine, Auswirkungen der Corona-Pandemie und Hinweise zum Brexit) zu finden.