Veranstaltung im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Schutzrechte an der BTU Cottbus-Senftenberg“

In der Veranstaltungsreihe "Schutzrecht an der BTU C-S" werden verschiedene Themen rund um das geistige Eigentum behandelt. Thema des hier genannten Termins ist die offenkundige und nicht-offenkundige Vorbenutzung und ihre Rechtsfolgen. D.h. wann steht meine Publikation einer etwaigen Patentanmeldung entgegen und wann gilt eine Offenbarung auch als öffentlich.

Titel:

Die offenkundige und nicht-offenkundige Vorbenutzung und ihre Rechtsfolgen

Dozent:

Uwe Winkler, deutscher & Europäischer Patentanwalt in Kooperation mit der Kanzlei Loesenbeck, Specht, Dantz, Freiburg, Nebenstandort Senftenberg

Inhalt:

Häufig werden marginal erscheinende Weiterentwicklungen oder Verbesserungen an bestehenden Produkten innerhalb eines Unternehmens vorgenommen. Oftmals können Weiterentwicklungen einem Anwendungsfeld zwar als neu identifiziert werden, allerdings werden sie oft aufgrund zu kritischer individueller Einschätzung als „nicht erfinderisch“ eingestuft. Konkurrenzunternehmen oder andere Marktteilnehmer, welche die gleiche Weiterentwicklung (oft ohne Wissen des Produktes) tätigen, hingegen erhalten ein Patent auf die Erfindung.

Der Vortrag behandelt zwei Fallgruppen, in welchen es Unternehmen versäumt haben eine Erfindung zu identifizieren und/oder als Schutzrecht anzumelden und in welchen andere Marktteilnehmer auf die gleiche oder eine ähnliche Erfindung ein Patent erwirkt haben. Oftmals gehen Geschäftsführer davon aus, sie wären aufgrund der Tatsache, dass sie als erste die Erfindung gemacht haben, von einem Patent nicht betroffen. Dies ist nicht immer der Fall.

Schwerpunkte:

  • die offenkundige Vorbenutzung
  • die nicht-offenkundige Vorbenutzung

Bemerkung zum Termin:
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