Begriffsklärung

Geistiges Eigentum (Intellectual Property) ist der Oberbegriff für alle ausschließlichen Rechte an immateriellen Schöpfungen. Es gibt verschiedene Schutzformen und Schutzrechte unterteilt in:

Immaterialgüterrecht

schützt neue Erfindungen bzw. Verfahren mit technischem Charakter, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind

Gültigkeitsdauer: 20 Jahre.

schützt technische, patentfähige Erfindungen, keine technischen und chemischen Verfahren. "Kleines Patent" für technische Neuerungen. Es wird schneller erteilt, hat aber kürzere Laufzeit.

Gültigkeitsdauer: maximal 10 Jahre

schützt Kennzeichen, Firmennamen, Logos oder Produktnamen, um Verwechslungen im Geschäftsverkehr auszuschließen.

Gültigkeitsdauer: maximal 10 Jahre (unbegrenzt verlängerbar)

schützt Formgebung, das Design und das Aussehen von Produkten.

Gültigkeitsdauer: 25 Jahre

Urheberrecht

schützt persönliche geistige Schöpfungen der Literatur, Wissenschaft und Kunst (z.B. Texte, Musik, Software, Fotos). Dieses Recht entsteht automatisch mit der Erschaffung des Werkes; eine Registrierung in amtliche Register ist nicht erforderlich. 

Gültigkeitsdauer: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (Deutschland). Diese Schutzfrist gilt für persönliche geistige Schöpfungen (Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst) und endet zum 31.12. des 70. auf das Todesjahr folgenden Jahres. Danach ist das Werk gemeinfrei.