Prüfungsausschussvorsitzender

Prüfungsausschussvorsitzende für die deutsch-sprachigen SG der Fakulät 2

Je ein Prüfungsausschussvorsitzender ist zuständig für die Angelegenheiten der Studierenden in den deutsch-sprachigen Bachelor- und Master-Studiengängen der Fakultät 2:

  1. Herr Prof. Riebel (Herr Prof. Herd ist dessen Stellvertreter)
    für die Bachelor-Studiengänge Verfahrenstechnik, Umweltingenieurwesen, Technologie biog. Rohstoffe,

    und die Master-Studiengänge Verfahrenstechnik - PAT, Nachw. Rohstoffe u. Erneuerbare Energien, Umweltingenieurwesen.
    Sekretariat Frau Choyna.
     
  2. Herr Prof. Hinz
    für die Studiengänge Landnutzung u. Wasserbewirtschaftung (Bachelor+Master).
    Sekretariat Frau Warstadt.

Hier können Sie die erforderl. FORMULARE für Ihre das Studium betreffenden Anträge herunterladen.

Bei der Beantragung sind folgende Vorgehensweisen einzuhalten:

Ergänzungsfächer: Beantragung erfolgt formlos per e-mail unter Angabe des Ergänzungsfachs, Ihres Namens, Matrikel-Nr. u. Studiengang.

Anerkennung von Studienleistungen: Beantragung erfolgt auf dem vom Studierendensekretariat ausgehändigten Formblatt, worauf zuvor die Gleichwertigkeit der Studienleistung mit der im Studiengang erforderlichen Leistung vom jeweiligen Lehrenden mit Unterschrift bestätigt wurde.

Studiengangswechsel: Beantragung erfolgt auf dem vom Studierendensekretariat ausgehändigten Formblatt. Ein aktueller Notenauszug ist beizulegen.

Verlängerung der Bearbeitungszeit Bachelor-, Master-, Diplomarbeit: Ein formloser Antrag (unter Angabe Name, SG, Matrikelnr.) mit Begründung sowie Unterschrift des Betreuers ist einzureichen.

Prüfungsrücktritt: Ein formloser Antrag/email (unter Angabe Name, SG, Matrikelnr.) mit Begründung ist einzureichen.

Widersprüche: Ein formloser Antrag (unter Angabe Name, SG, Matrikelnr.) mit Begründung ist einzureichen.

Urlaubssemester: Beantragung erfolgt auf dem vom Studierendensekretariat ausgehändigten Formblatt.

Antrag auf Einschreibung einen (konsekutiven) Master-SG (nach erfolgreichem Abschluss eines Bachelors an der BTU): Beantragung erfolgt auf dem vom Studierendensekretariat ausgehändigten Formblatt. Ein aktueller Notenauszug ist beizulegen.

Nach Genehmigung/Bestätigung werden die jeweiligen Unterlagen direkt an das Studierendensekretariat der BTU weitergereicht.

Learning Agreement (für im Ausland zu hörende u. anzuerkennende VL): Beantragung erfolgt beim Prüfungsausschussvorsitzenden vor Antritt des Auslandssemesters auf dem vom AA der BTU ausgehändigten Formblatt nach der Abzeichnung des für die jeweilig anzuerkennende Vorlesung zuständigen Lehrenden. Die Unterlagen sind vom Studierenden selbst beim AA einzureichen.


Achtung:
Zusatzfächer: Beantragung erfolgt direkt im Studierendensekretariat.