In der neuen Prüfungs- und Studienordnung 2023 wird sowohl für den wirtschafts- als auch ingenieurswissenschaftlichen Bereich ein Wahlpflichtpraktikum angeboten. Sie können die jeweiligen Module 13768 "Wirtschaftspraktikum Wirtschaftsingenieurwesen" und 13784 "Technikpraktikum Wirtschaftsingenieurwesen" entsprechend der Vorgaben der Praktikumsordnung belegen und sich praktische Tätigkeiten (auch Werksstudententätigkeiten oder Berufstätigkeiten) anerkennen lassen. Im Folgenden werden die Anforderungen und Abläufe beschrieben. Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Praktikumsbeauftragten!

Praktikumsbeauftragter Herr Dr. Sven Binkowski

  • Telefon: (0355) 69 4131
  • E-Mail: sven.binkowski[at]b-tu.de
  • Adresse: Zentralcampus, Lehrgebäude 3A, Raum 312
  • Sprechzeiten: Derzeit finden keine Sprechzeiten statt. Bitte stellen Sie Ihre Fragen per E-Mail!

Praktikumsinformationen

Zeitraum und Dauer

Die Praktika sind Studienleistungen im Umfang von jeweils 6 Leistungspunkten.

Die Dauer des Fachpraktikums beträgt mindestens 160 Arbeitsstunden. Ausgefallene Arbeitszeit (z.B. durch Urlaub, Krankheit oder sonstige Fehltage) muss nachgeholt werden.

Ziel und Inhalt

Das Praktikum dient dem Ziel, den Studierenden durch die (Mit-)Arbeit an konkreten technischen Aufgaben an die besondere Tätigkeit des Wirtschaftsingenieurs heranzuführen. Die Studierenden sollen sich dabei fachrichtungsbezogene Kenntnisse aus der Praxis aneignen und Eindrücke über ihre spätere berufliche Umwelt sammeln. Im Rahmen des Möglichen soll das Praktikum außerdem einen Einblick in die betriebliche Organisation und Führung, das Arbeitsklima und die sozialen Probleme eines Industriebetriebes verschaffen. Im Verlauf des Studiums soll das Industriefachpraktikum die Lehrinhalte ergänzen und erworbene theoretische Kenntnisse in ihrem Praxisbezug vertiefen.

Wirtschaftspraktikum WirtschaftsingenieurwesenTechnikpraktikum Wirtschaftsingenieurwesen
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Ingenieurpraktikums weisen die Studierenden die Fähigkeit nach, ihre bereits erworbenen wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnisse in Praxis oder Forschung anwenden und vertiefen zu können. Der Einblick und die Auseinandersetzung mit betrieblichen Prozessen erweitern die Methoden- und Sozialkompetenz der Studierenden.
Für das wirtschaftswissenschaftliche Praktikum sollen typische Aufgaben im Bereich
  • der Unternehmensorganisation,
  • des Personalmanagements,
  • der Finanzverwaltung,
  • des Rechnungswesens,
  • des Controllings,
  • des Marketings sowie
  • des Unternehmensrechts oder Öffentlichen Rechts durchgeführt werden.
Mit dem Praktikum sollen insbesondere handwerkliche Fertigkeiten und das technische Vokabular angewandet bzw. ausgebaut werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Ingenieurpraktikums weisen die Studierenden die Fähigkeit nach, ihre bereits erworbenen ingenieurtechnischen Kenntnisse in Praxis oder Forschung anwenden und vertiefen zu können. Der Einblick und die Auseinandersetzung mit betrieblichen Prozessen erweitern die Methoden- und Sozialkompetenz der Studierenden.
Für das ingenieurstechnische Praktikum sollen mehrere typische handwerkliche Aufgaben entsprechend der jeweiligen Studienrichtung durchgeführt werden, z.B.:
  • Produktionstechnik, Umwelttechnik, Energiesysteme,Elektro- und Informationstechnik: Ur- und Umformen von metallischen oder polymeren Materialien (Gießen, Schmieden, Pressen,…), Bearbeiten der Werkstoffe mit der Hand oder Werkzeugmaschine (Feilen, Fräsen, Drehen, Schneiden, Biegen, Läppen,…), Verbinden oder Lösen von Materialien (Schweißen, Kleben, Löten,…), Montieren oder Demontieren von Baugruppen, Qualitätsprüfung, Reparatur und Instandhaltung, Elektroarbeiten, Recycling und Entsorgung von Reststoffen.
  • Bauingenieurwesen: Das Praktikum muss auf einer Baustelle, z.B. im Stahlbetonhochbau, Stahlbau, Holzbau, Verkehrs- und Wasserbau, Fertigteilwerk und/oder Montage von Fertigbauten, abgeleistet werden. Dabei sollen Tätigkeiten des Bauhauptgewerbes (Maurer-, Beton-, Zimmerer-, Bauschlosser- oder Bautischlergewerbe) absolviert werden.
HINWEIS: Bestehen Zweifel über die spätere Anerkennung der praktischen Tätigkeit, sollte darüber rechtzeitig vor Aufnahme der Praktikumstätigkeit Auskunft bei dem Praktikumsbeauftragten eingeholt werden!

Mögliche Praktikumsbetriebe

Als Praktikumsbetriebe kommen Unternehmen der Privatwirtschaft sowie externe öffentliche Einrichtungen und Forschungseinrichtungen des In- und Auslandes in Frage. Folgende spezifische Empfehlungen gibt es zu den Studienrichtungen:

Produktionstechnik

Es werden Unternehmen des Maschinenbaus und der Elektroindustrie empfohlen.

Bauingenieurwesen

Es werden bauausführende Unternehmen empfohlen.

Umwelttechnik

Es werden Unternehmen der Umwelttechnik, Rohstoffversorgung und -verwertung (recyling) empfohlen.

Energiesysteme

Es werden Unternehmen der Elektroindustrie, Energieverteilanlagen und Energieversorgung empfohlen.

Elektrotechnik und Informationstechnik

Es werden Unternehmen der Elektroindustrie, Hochfrequenztechnik, Informations- und Medientechnik empfohlen.

Anerkennung von Berufsausbildung, beruflicher Tätigkeit, Werkstudententätigkeit und Vor-Praktika

Neben Praktika können auch einschlägige berufliche Tätigkeiten, abgeschlossene Berufsausbildungen sowie Werkstudententätigkeiten angerechnet werden.

Einzureichende Unterlagen

Der Antrag und die Unterlagen müssen digital per E-Mail eingereicht werden. Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  1. Persönliche Daten (Name, Vorname, Matrikelnummer, weitere E-Mail-Adresse),
  2. Prüfungsordnung (B.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen 2023),
  3. Studienrichtung (Produktionstechnik, Umwelttechnik, Energiesysteme, Bauingenieurwesen, Elektro- und Informationstechnik),
  4. das anzuerkennende Modul 13768 "Wirtschaftspraktikum Wirtschaftsingenieurwesen" ODER 13784 "Technikpraktikum Wirtschaftsingenieurwesen",
  5. Anzahl der ingesamt erbrachten Arbeitsstunden ODER Zeitraum der Arbeitstätigkeit mit Angabe der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit.

Nach Beendigung der Tätigkeit wird vom Praktikumsunternehmen eine Bescheinigung über die erfolgreiche Durchführung des Praktikums ausgestellt.

Die Praktikumsbescheinigung enthält Angaben:

  1. Person der Praktikantin bzw. des Praktikanten
  2. Beginn und Ende des Praktikums
  3. Dauer der einzelnen Ausbildungsabschnitte (in Stunden oder Vollzeittagen)
  4. Anzahl der Fehltage (auch Urlaub und Krankheit)
  5. Unterschrift und Stempel der Firma

Für die Praktikumsbescheinigung besteht keine Formvorschrift.

Falls der Praktikumsbetrieb keine eigene Vorlage verwendet, kann auch dieses Muster benutzt werden.

Der zu erstellende Bericht dient der detaillierten inhaltlichen Darstellung des Praktikums.

Aufbau und Inhalt des Berichts:

  1.  Deckblatt (1 Seite)
    Tabellarische Übersicht des Praktikumsablaufs mit Angaben über:
    • die persönlichen Angaben,
    • Einsatzort (Firma, Fertigungsgebiet, Werkstatt oder Abteilung),
    • Praktikumszeit und -dauer am jeweiligen Einsatzort (Angabe des Eintritts- und Austrittsdatums, Zahl der Stunden bzw. Wochen),
    • Kennzeichnung der bevorzugt ausgeführten Tätigkeiten mit einem oder wenigen Stichworten.
       
  2. Fachliche Charakteristik des Praktikumsbetriebes (ca. 1 Seite)
    Beschreibung des Praktikumbetriebes:
    • Größe, Branche,
    • Mitarbeiteranzahl
    • Produktionsprogramm,
    • Marktstellung,
    • Betriebsabläufe.
             
  3. Thematischer Arbeitsbericht (ca. 8 bis 9 Seiten)

    Die thematische Arbeitsberichterstattung ist als Übung für die berufliche Praxis anzusehen, in der es den Studierenden präzise und überzeugend gelingen muss, sich in Wort, Schrift und Bild verständlich zu machen.

    Der Inhalt besteht in einer beschreibenden Darstellung bezüglich:

    • Arbeitsaufgabe, Projekt,
    • durchgeführte Aktivitäten,
    • vermittelte Erkenntnisse und Erfahrungen.

    Achten Sie darauf, dass der Arbeitsbericht konkret auf die von Ihnen durchführten Tätigkeiten bezogen ist! Beschreiben Sie, was Sie konkret bearbeitet haben und welche konkreten Arbeitsschritte dabei notwendig waren.
     
  4. Fazit (ca. eine halbe Seite)
    Zusammenfassende Darstellung der persönlichen Eindrücke unter folgenden Geichtspunkten:
    • eigene Entwicklung,
    • Nutzen des Wissens aus dem bisherigem Studium,
    • Nutzen für das weitere Studium.

Zwingend erforderlich ist die Angabe aller Quellen, die Sie benutzt haben. Auch bei einer Abbildung ist Quelle anzugeben. Falls Sie die Abbildung selbst erstellt haben, dann bitte die Angabe "eigene Darstellung" verwenden.

Anerkennung und Bestätigung

  • Nach Zusendung Ihres Antrags per E-Mail erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Spätestens sechs Wochen nach Einreichung des Antrages liegt die Entscheidung zur Anerkennung vor und wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.
  • Das Bestätigungsdokument für die Erbringung der Praktikumsleistung wird direkt an den Studierendenservice geschickt. Sie erhalten eine Kopie per E-Mail.