Praktikum Wirtschaftsingenieurwesen
WICHTIG: Die folgenden Aussagen sollen einem besseren Verständnis dienen. Maßgeblich ist in jedem Fall aber die gültige Praktikumsordnung! Die Praktikumsordnung ist als Anlage in der Prüfungsordnung des Studiengangs hinterlegt. Bei allen Anfragen per E-Mail bitte unbedingt Studiengang, angestrebten Abschluss und Matrikelnummer angeben.
Zeitraum und Dauer
Das Grundpraktikum ist eine Zulassungsvoraussetzung und sollte somit schon vor Studienbeginn absolviert werden. Es kann aber bis zum Ende des vierten Semesters nachgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Bachelorarbeit nur möglich ist, wenn die Anerkennung des Grundpraktikums vorliegt. Die Dauer des Grundpraktikums beträgt mindestens 12 Wochen (= 60 Arbeitstage in Vollzeit). Ein Teilpraktikum sollte möglichst 4 Wochen umfassen.
Ziel und Inhalt
Im Grundpraktikum sind ausgewählte technische und handwerkliche Tätigkeiten an verschiedenen Arbeitsplätzen selbst auszuführen und praktische, manuelle Fertigkeiten zu erlernen. Sie beziehen sich auf Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufe, Aufbau und Wirkungsweise von Erzeugnissen und die Anwendung von Fachbegriffen.
Ziel ist es dabei, die auszuführenden technischen und handwerklichen Tätigkeiten in einen stofflichen und technologischen Gesamtprozess einordnen zu können, um Verantwortlichkeiten sowie Ursachen und Folgen zu erkennen. Es sollen die Notwendigkeit der Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen erkannt und erste Eindrücke von einer Unternehmungals Ort ökonomischer, sozialer und ökologischer Zielstellungen und deren Erfüllung gewonnen werden. Die genauen Inhalte sind spezifisch in der Praktikumsordnung als Anlage der Prüfungsordnung des Studiengangs hinterlegt.
Zeitraum und Dauer
Das Fachpraktikum ist eine Studienleistung, die bis spätestens zur Anmeldung der Master- bzw. Diplomarbeit erfolgreich absolviert sein muss. Die Dauer des Fachpraktikums beträgt
- mindestens 8 Wochen (=40 Arbeitstage in Vollzeit) mit einer empfohlenen Ergänzung um 4 Wochen im Masterstudiengang und
- mindestens 12 Wochen (= 60 Arbeitstage in Vollzeit) im Diplomstudiengang.
Ein Teilpraktikum solle möglichst 4 Wochen umfassen.
Ziel und Inhalt
Das Fachpraktikum dient dazu, die Studierenden durch Mitarbeit bei konkreten Problemlösungen an die spezielle Tätigkeit und Verantwortung eines Wirtschaftsingenieurs heranzuführen. Dem interdisziplinären Ausbildungsprofil entsprechend muss das Praktikum grundsätzlich durch eine durch technische und wirtschaftliche Inhalte integrierende Vorgehensweise geprägt sein. Es orientiert sich an den typischen Tätigkeitsfeldern eines Wirtschaftsingenieurs:
- Organisation und Unternehmensplanung
- Produktionsplanung und Fertigungsplanung
- Logistik und Materialwirtschaft
- Marketing und Vertrieb
- Personalwirtschaft
- Forschung und Entwicklung
- Finanzierung und Investitionen
- Umweltmanagement
- Controlling
- Unternehmensführung und Personalführung
- Unternehmensberatung
Das Fachpraktikum sollte möglichst auf den Gebieten der betriebswirtschaftlichen Wahlpflichtfächer absolviert werden. Die genauen Inhalte sind spezifisch in der Praktikumsordnung als Anlage der Prüfungsordnung des Studiengangs hinterlegt.
Eine Bestätigung für den Arbeitgeber bzw. die Krankenversicherung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums handelt, erhalten Sie bei der Praktikumsbeauftragten.
Bitte senden Sie per E-Mail folgende Angaben an sven.binkowski(at)b-tu.de:
- Name, Vorname
- Matrikelnummer
- Studiengang
- Angestrebter Abschluss
- Prüfungsordnung
- Praktikumsfirma
- Adresse der Firma
- Zeitraum des Praktikums
- Bei Bedarf die Adresse zur Zusendung des Originals
Nach Ausstellung der Bestätigung für das Pflichtpraktikum erhalten Sie eine Kopie per E-Mail zugesandt. Das Original kann während der Sprechstunde bei der Praktikumsbeauftragten abgeholt werden oder wird bei Bedarf an die angegebene Adresse geschickt.
1. Beantragung – notwendige Unterlagen lt. Praktikumsordnung
Um die Anerkennung des Praktikums zu beantragen, sind im folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag für die Anerkennung des Praktikums (als E-Mail ausreichend),
- Deckblatt
- Praktikumsbescheinung mit Unterschrift und Stempel vom Praktikumsbetrieb als Kopie,
- Wochenberichte mit Unterschriften vom Ausbilder als Kopien,
- Berichtsheft über die Praktikumstätigkeit im Umfang von 10 Seiten, bestehend aus: Charakteristik des Praktikumbetriebes, Thematischer Arbeitsbericht und Fazit
Weitere Nachweise (Wehr-/ Zivildienst, Berufsausbildung) als Kopien
Hinweis: Nutzen Sie die verfügbaren Vorlagen!
2. Abgabe der Unterlagen
Reichen Sie Ihre vollständigen Unterlagen ausschließlich elektronisch (pdf-Datei) ein sven.binkowski(at)b-tu.de ein.
Zur Vorlage der Originaldokumente wie der Praktikumsbescheinigung, der Wochenberichte sowie weiterer Nachweise werden Sie bei Bedarf per E-Mail aufgefordert.
3. Bearbeitung
Nach der Bearbeitung werden Sie per E-Mail informiert und gegebenenfalls zur Nachbesserung aufgefordert.
4. Bescheid über die Anerkennung
Das Original der Anerkennung wird direkt an den Studiengangsbearbeiter Herrn Stefan Kober geschickt. Sie erhalten per E-Mail eine Kopie zugesandt.
HINWEIS: Rechtzeitige Erstellung und Abgabe der Unterlagen! Die Bearbeitungszeit der Unterlagen beträgtmindestens einen Monat! Es sei nochmals darauf hingewiesen: die Anerkennung des Praktikums sollte sofort nach Absolvierung beantragt werden.
Dokumente für die Anerkennung | Download-Format |
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Muster-Deckblatt (Bestandteil des Praktikumsberichtes) | - pdf (Acrobat Reader) |
Muster-Praktikumbescheinigung (zum Ausfüllen für den Praktikumbetrieb) | - pdf (Acrobat Reader) |
Muster-Wochenübersicht (Für jede Woche, zum Ausfüllen während des Praktikums) | - pdf (Acrobat Reader) |
Weitere Dokumente | |
Praktikumsordnung für den Studiengang Wirtschaftingenieurwesen | Prüfungs- und Studienordnung vom 25.08.2008 |