Allgemein:
Kostenregelung
Die Inanspruchnahme der Leistungen der Zentralwerkstatt ist grundsätzlich kostenpflichtig. Dabei werden die Materialkosten sowie die Kosten für eventuell anfallende externe Arbeiten einbezogen. Die indirekt zurechenbaren Kosten werden mit 3,50 € pro Bearbeitungsstunde umgelegt.
Werkstattzeiten
Unsere Werkstatt arbeitet von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.00Uhr bis 15.30 Uhr.
Auftragserteilung
Der Zentralwerkstatt ist zur Durchführung von Leistungen ein schriftlicher Auftrag zu Erteilen.
Der Werkstattleiter oder sein/e Vertreter/in bzw. die oder der zuständige Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ist bei Bedarf bei der Abfassung des Auftrages behilflich. Der Werkstattleiter erstellt einen Kostenvoranschlag, plant den Auftrag ein und legt den voraussichtlichen Fertigungstermin fest. Die Zentralwerkstatt sichert eine fachgerechte Auftragsausführung zu.
Aktuelles:
10.10.2017
Die Schlosserstelle der Werkstatt ist ab dem 11.10.2017 wieder durch Herrn Normen Reimann besetzt.
01.11.2016
Durch den amtierenden Nutzerbeirat der Zentralwerkstatt in Anwesenheit von Frau Prof. Dr. rer. nat. Katrin Salchert (Vizepräsidentin) wurde die Gebührenordnung der Werkstatt geändert. Um die steigenden Beschaffungs- und Dienstleistungspreise auf dem Markt zu kompensieren wurde die Bearbeitungspauschale der Werkstatt von 1,50 Euro auf 3,50 Euro pro Stunde angehoben.
08.02.2016
Seit dem 08.02.2016 ist Herr Maik Schiller Leiter der Zentralwekstatt. Sein Büro ist der Raum 20 im FMPA-Gebäude.
Alle Aufträge und Geschäfte sind ab sofort über Herrn Schiller zu regeln.
In Ausnahmefällen und bei Abwesenheit ist Herr Ulf Bäucker, als Stellvertreter, dazu berechtigt.
01.12.2012
Seit Dezember 2012 ist die Feinmechanikerwerkstatt der Fakultät 1 der Zentralwerkstatt angegliedert.