Allgemein:
Kostenregelung
Die Inanspruchnahme der Leistungen der Zentralwerkstatt ist grundsätzlich kostenpflichtig. Dabei werden die Materialkosten sowie die Kosten für eventuell anfallende externe Arbeiten einbezogen. Die indirekt zurechenbaren Kosten werden mit 3,50 € pro Bearbeitungsstunde umgelegt.
Werkstattzeiten
Unsere Werkstatt arbeitet von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.00Uhr bis 15.30 Uhr.
Auftragserteilung
Der Zentralwerkstatt ist zur Durchführung von Leistungen ein schriftlicher Auftrag zu Erteilen.
Der Werkstattleiter oder sein/e Vertreter/in bzw. die oder der zuständige Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ist bei Bedarf bei der Abfassung des Auftrages behilflich. Der Werkstattleiter erstellt einen Kostenvoranschlag, plant den Auftrag ein und legt den voraussichtlichen Fertigungstermin fest. Die Zentralwerkstatt sichert eine fachgerechte Auftragsausführung zu.
