Nutzungsbedingungen für Microsoft-Software aus dem EES Campus Vertrag der BTU Cottbus-Senftenberg

1. EES Campus Vertrag

1.1 Option "Wissenschaftliche und Sonstige Mitarbeiter"

Alle Angehörigen der BTU Cottbus-Senftenberg (Qualifizierte Nutzer) - einschließlich Studenten und öffentliche Nutzer von Qualifizierten Desktops in frei zugänglichen Laboren - sind berechtigt, die Desktop-Plattformprodukte und die auf organisationsweiter Basis lizenzierten zusätzlichen Produkte auf jedem Qualifizierten Desktop der Einrichtung auszuführen.

Ein "Qualifizierter Desktop"

ist ein Gerät, das zu Gunsten einer Organisation oder von oder zu Gunsten von Studenten, die in der Organisation eingeschrieben sind, genutzt wird, z.B.:

  • Desktop-PC
  • tragbarer Computer
  • Arbeitsstation oder ein ähnliches Gerät, das in der Lage ist, Windows Professional lokal (in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung) auszuführen
  • ein Gerät, mit dem auf eine virtuelle Desktop-Infrastruktur ("VDI") zugegriffen wird
  • umfasst keine Geräte, die Industry Devices sind oder nicht von der Organisation verwaltet werden

Das heißt, Mitarbeiter dürfen die Software aus dem EES Campus Vertrag nur dienstlich nutzen.

Ein "Qualifizierter Nutzer"

ist ein Nutzer eines Qualifizierten Desktops oder ein Nutzer, der auf Serversoftware oder Onlinedienste zugreift, die in der BTU C-S lizenziert sind.

Personen, die ausschließlich unter einer Lizenz, die in der Produktliste in den Ausnahmen Qualifizierter Nutzer aufgeführt ist, auf Serversoftware oder Onlinedienste zugreifen, sind k e i n e Qualifizierten Nutzer.

1.2 Studentenoption

Jeder Student der BTU Cottbus-Senftenberg ist berechtigt, eine Instanz der lizenzierten Desktop-Plattformprodukte und eine Instanz der Organisationsweit lizenzierten Zusätzlichen Produkte auf einem Qualifizierten Studenten-Desktop zu nutzen.

Das heißt, Studenten dürfen die Software aus dem EES Campus Vertrag auf einem ihrem privaten Computer nutzen, oder auf einem Computer, der der Universität gehört, aber dem Studenten exklusiv zur Nutzung überlassen wurde.

Im Falle von CALs kann die Einrichtung jedem Studenten für den Zugriff auf die jeweilige Serversoftware eine Nutzer-CAL zuweisen. Das Recht des Studenten zur Nutzung der Software unterliegt den jeweiligen Ziffern der aktuellsten Version der Produktbenutzungsrechte.

Die Studenten der Einrichtung und ihre Eltern sind berechtigt, Office-Webanwendungen zum Zwecke der Bildung von Studenten in der Einrichtung kostenlos zu verwenden. Es besteht keine Buy-Out-Option für Office-Webanwendungen.

1.3 Sonstige Nutzungsbedingungen

1.3.0 Nutzung der zum Download bereitgestellten Windows Vollversionen

Vollversionen dürfen nur auf Desktop-PCs installiert werden, für die Folgendes erworben wurde:
a) eine qualifizierende Betriebssystemlizenz UND eine Lizenz für ein Windows-Upgrade im Rahmen der Volumenlizenzierung

oder

b) eine Volllizenz für Windows von einem OEM oder aus dem Einzelhandel (Lizenzversion Full Package Product)
JEDE SONSTIGE INSTALLATION DIESER SOFTWARE STELLT EINE VERLETZUNG DER VEREINBARUNG UND DES ANWENDBAREN URHEBERRECHTS DAR.

1.3.1 Nutzung der Core Server- Platform

Diese Lizenzen dürfen nicht auf Absolventen übertragen werden.

1.3.2 Option: Work-at-Home (Nur für Mitarbeiter)

Die Nutzung der aktuellen Softwareversion von Microsoft Office ProPlus ausschließlich zu dienstlichen Zwecken auf einem privaten Rechner erlaubt.

1.3.3 Fernzugriff auf Software

Es ist kein Fernzugriff auf Software gestattet, die auf PCs in frei zugänglichen Laboren oder Bibliotheken installiert ist. Im Falle von CALs kann die Einrichtung jedem Qualifizierten Desktop der Einrichtung eine Geräte-CAL und jedem Wissenschaftlichen und Sonstigen Mitarbeiter eine Nutzer-CAL zuweisen, in beiden Fällen, um auf die jeweilige Serversoftware der Einrichtung zugreifen zu können.

1.3.4 Ende der Nutzungsberechtigung für die Nutzung der Softwareaus dem EES Campus Vertrag

Die Nutzungsberechtigung für die Software aus dem EES Campus Vertrag endet mit dem Ablauf der Laufzeit des Vertrages oder, wenn der Mitarbeiters aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

In beiden Fällen ist die Software zu deinstallieren.

2. Office365

2.1 Nutzung

Für alle Angehörigen der BTU Cottbus-Senftenberg (Studenten und Mitarbeiter) ist ausschließlich eine private Nutzung von Office 365 erlaubt.

Office 365 und seine Komponenten dürfen nicht auf dienstlichen Rechnern installiert und genutzt werden, die sich im Besitz der BTU Cottbus-Senftenberg befinden.

2.2 Anzahl der Installationen

Teachers Advantage (für Mitarbeiter)

- private Nutzung von Office365 durch Mitarbeiter auf bis zu 10 Endgeräten

Student Advantage Benefit

- private Nutzung von Office365 durch Studenten auf bis zu 10 Endgeräten

2.3 Nutzungszeitraum

Mit Ablauf des ESS Campus Vertrags oder dem Ausscheiden des Mitarbeiters bzw. mit der Exmatrikulation des Studenten erlischt das Anrecht auf die kostenlose Nutzung von Office365.

Office365 kann weiterhin auf dem Endgerät des Nutzers installiert bleiben. Nach max. 30 Tagen ohne gültige Lizenz fällt Office365 in einen sogenannten reduzierten Funktionsmodus. In diesem Modus können beispielsweise keine Dokumente mehr bearbeitet oder erstellt werden. Um den vollen Funktionsumfang wieder zu erlangen, muss der Nutzer (privat) eine neue Lizenz erwerben.