Externer Account

Für Personen, für die der BTU-Account nicht automatisch eingerichtet wird (keine BTU-Pin bzw. keine Matrikelnummer), wurde im  Oktober 2008 eine zentrale und verbindliche Regelung zur Nutzung der BTU-Ressourcen geschaffen.

Angehörige dieser Personengruppe beantragen ihren BTU-Account unter Vorlage des von der legitimierenden Stelle ausgefüllten Formulars Antrag zur Nutzung von BTU-Ressourcen im URZ, VG 1C, Raum 3.05.