Software-Nutzungsordnung

Bestellung lizenzierter Software

Mit der Bestellung von Software verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Einhaltung der Lizenzbestimmungen. Der Nutzer ist selbst verantwortlich dafür, sich über die speziellen Lizenzbestimmungen der Software zu informieren. Die Beschaffung lizenzierter Software zur gewerblichen Nutzung ist ausgeschlossen.

Einhaltung der Lizenzbestimmungen

Unabhängig von der Unterzeichnung der Bestellung ist in Einrichtungen der Leiter der Einrichtung für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen verantwortlich. Er ist verpflichtet, den Einsatz der Software zu kontrollieren. Ausreichend hierfür ist, dass z.B. in öffentlich zugänglichen Computerräumen entsprechende Regeln ausgehängt werden und die Nutzer die entsprechenden Nutzungsregeln durch Unterschrift anerkennen.

Kauf lizenzierter Software

Der Käufer wird nach vollständiger Bezahlung aller Kosten Eigentümer der lizenzierten Software.

Miete lizenzierter Software

Handelt es sich um eine befristete Überlassung von Software-Lizenzen, wird der Käufer nicht Eigentümer, sondern nur Nutzer der Lizenzen für einen festgelegten Nutzungszeitraum.
Nach Ablauf dieses Zeitraums ist er ohne vorherige Aufforderung verpflichtet, Kopien der Software zu vernichten und die Nutzung der Software einzustellen.

Überlassung lizenzierter Software durch das Rechenzentrum

Das Rechenzentrum verwaltet in einem bestimmten Umfang Softwarelizenzen. Bei Überlassung von Datenträgern ist der Nutzer an die Urheberrechtsbestimmungen gebunden.
Im Rechenzentrum vorgehaltene lizenzierte Software, deren Datenträger bzw. die Zugangsdaten für den Software-Download werden nur dem Softwareverantwortlichen des Lehrstuhls der BTU Cottbus-Senftenberg bzw. einer von ihm beauftragte Person übergeben.
Die Übergabe erfolgt nach Vorlage des Dienstausweises und der Lizenzrechnung für die entsprechende Software.
Kennwörter, die den Zugriff auf lizenzierte Software ermöglichen, sind unbedingt vertraulich zu behandeln.
Datenträger zum Installieren lizenzierter Software werden vom Rechenzentrum nur in Ausnahmefällen ausgeliehen. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Benutzung frei zugänglicher Software vom ftp-Server

Die Benutzung frei zugänglicher Software vom ftp-Server ist unter Beachtung der jeweiligen Lizenzbedingungen allen Angehörigen der BTU Cottbus-Senftenberg erlaubt.

Nutzung der lizenzierten Software

Für jeden Computer, auf dem ein Produkt "in Benutzung" ist, muss eine Lizenz des Produktes erworben werden. Ein Produkt gilt als "in Benutzung", wenn es auf der Festplatte des Rechners "lokal" installiert oder in den Arbeitsspeicher (RAM) des Computers geladen ist. Letzteres ist bei jedem Aufruf eines Programms der Fall.
In Netzwerken muss durch geeignete Maßnahmen (z.B. Kontrollsoftware oder entsprechend viele Lizenzen) sichergestellt sein, dass zu einer Zeit maximal die lizenzierte Anzahl von Programmaufrufen möglich ist.
Die Bedingungen für die Nutzung dienstlich erworbener Lizenzen im privaten Bereich sind in den Lizenzbedingungen des jeweiligen Produkts geregelt.
Widersprechen einzelne der hier aufgeführten Regeln den Bedingungen des Lizenzgebers, so gelten dessen Lizenzbedingungen.

Bearbeiten lizenzierter Software

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, nachzuahmen oder von der Software abgeleitete Produkte herzustellen.

Kopieren lizenzierter Software

Jedes Kopieren von Software - außer zu Sicherungszwecken - ist unzulässig.

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die lizenzierte Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen oder anderweitig zu übertragen.
Das Anfertigen von "Raubkopien" und das Verbreiten dieser, sowie ein Verstoß gegen die o. g. Bestimmungen ziehen entsprechende Rechtsfolgen nach sich.

Bei Sicherungskopien sind korrekt zu etikettieren (Hinweise auf Urheber- oder Eigentumsrechte). Bei Beendigung des Lizenzvertrages sind unverzüglich sämtliche Kopien der Software zurückzugeben bzw. zu vernichten und dies dem Rechenzentrum Cottbus schriftlich zu bestätigen.

Weitergabe lizenzierter Software

Die Weitergabe von Software und Dokumentationen an Dritte ist unzulässig.
Der Lizenznehmer ist zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen wie Urheberrechtsschutz und Copyright verpflichtet.

Im Software-Service System veröffentlichte Preise für lizenzierte Software

Die vom Rechenzentrum Cottbus im Servicebereich Software-Service veröffentlichten Preislisten dienen zur Information für die Benutzer. Die darin aufgeführten Preise gelten vorbehaltlich Preisänderungen und Irrtum.

Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen

Kommt der Lizenznehmer seinen im Rahmen von Lizenzbeschaffung über das URZ Cottbus eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, behält sich das URZ Cottbus unbeschadet von Schadensersatzansprüchen vor, den Lizenznehmer vom weiteren Bezug von Software über das Rechenzentrum auszuschließen.

Verstoß gegen die o.g. Lizenzbedingungen

Ein Verstoß des Lizenznehmers gegen die hier aufgeführten Bedingungen kann unbeschadet von Schadensersatzansprüchen und juristischen Schritten des Lizenzgebers für den Lizenznehmer zum ersatzlosen Lizenzverlust und zum Ausschluss vom Bezug von Software über das Rechenzentrum führen.

Haftungsausschluss

Das Rechenzentrum Cottbus der BTU Cottbus-Senftenberg übernimmt keine Garantie für die Produkte, deren Verfügbarkeit, Beziehbarkeit und deren Verwendbarkeit für vom Lizenznehmer vorgesehene Zwecke. Das Rechenzentrum Cottbus der BTU Cottbus-Senftenberg übernimmt keine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden aus dem Erwerb und Einsatz der Produkte. Gerichtsstand für alle aus dem Bezug von Software über das Rechenzentrum Cottbus der BTU Cottbus-Senftenberg entstehenden Streitigkeiten ist Cottbus.