Lehre

Die Neukonzeption der musiktheoretischen Ausbildung (bzw. ein inhaltlich aktualisierendes Überdenken dieser) im Rahmen eines künstlerisch-pädagogischen Studiengangs birgt gegenwärtig große Chancen in sich. Eine erste grundsätzliche Frage, die sich im Zusammenhang damit aufwirft, ist diejenige nach der Positionierung der inhaltlichen Ausrichtung sowie deren Strukturierung innerhalb der aktuellen Forschungs- und Lehrsituation im Fach Musiktheorie.

Nach wie vor – und wahrscheinlich stets fortwährend – ist mit einer solchen inhaltlichen Positionierung der Diskurs um Historie versus Systematik verbunden. Gerade in den letzten zwei bis drei Jahrzehnten vollzog sich in der Geschichte der deutschsprachigen Musiktheorie ein enormer Wandel, der besonders (aber nicht ausschließlich) im ostdeutschen Raum eine Abkehr von systematischer Musiktheorie im Allgemeinen und Funktionstheorie im Speziellen bedeutete. Dies schlug sich auch auf die hochschulische, kaum allerdings auf die vorhochschulische musiktheoretische Lehre nieder. Erst in jüngerer Zeit erfolgten verstärkt Anstrengungen, um die zwangsläufig entstandene inhaltliche Kluft zwischen Musiktheorie an Schulen und Musikschulen einerseits und Aufnahmeprüfungsanforderungen auf hochschulischer Ebene andererseits zu schließen.

Die Neufassung des Lehrplans Komposition/Musiktheorie des VdM sowie die Gründung der AG (Musik-)Schulen, ein Arbeitskreis der Gesellschaft für Musiktheorie, sind nur zwei von zahlreichen regionalen und überregionalen Initiativen, die in den letzten Jahren entstanden sind, um das neue alte Gewand der historisch informierten Musiktheorie auch über die Grenzen der universitären Forschung und Lehre hinaus zu verbreiten.

Mit der Wiederentdeckung zahlreicher historischer Schriften ist gleichermaßen die Wiederbelebung musiktheoretischer Inhalte verknüpft, die insbesondere vor dem 19. Jahrhundert liegen bzw. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts, bis zur Gründungszeit der europäischen Konservatorien und Musikakademien reichen. Eine theoretisch-praktische Ausbildung, in der Regel in Form von Einzelunterricht am Klavier, war bis zu dieser Zeit üblich. Dementsprechend standen vermittelte theoretische Inhalte unmittelbarer bzw. direkter im Dienste der musikalischen Praxis: Generalbasslehre diente dem Begleiten von Musikern bzw. Ensembles, bildete aber auch (verstärkt seit dem späten 18. Jahrhundert) die Grundlage für das Verfertigen von Kompositionen. Theoretische Traktate im 15./16. Jahrhundert stellten oft grundlegende Einführungen in die Musik im Allgemeinen oder auch Regelwerke zum gesanglichen oder instrumentalen Improvisieren im Speziellen dar. Ausgehend davon erschließt sich das Bestreben, musiktheoretische Inhalte vergangener Epochen wieder verstärkt in den aktuellen theoretischen Fächerkanon einzubinden bzw. sie sogar zur Grundlage von diesem zu machen, woran am Institut für Instrumental- und Gesangspädagogik intensiv und mit Leidenschaft gearbeitet wird.