Eastnor Castle
Denkmalpflege im 21. Jahrhundert
Judith Berger M. A.
Betreuung: Prof. Dr. phil. Leo Schmidt, Lehrstuhl Denkmalpflege
Innerhalb der historischen europäischen Baukultur spielen Schlösser, Burgen und die Landhäuser des Adels eine zentrale Rolle. Sie repräsentieren die politische und soziale Macht der ansässigen Oberschicht, die häufig aus dem Landbesitz heraus legitimiert wurde. Gestalt und Funktion dieser Bauwerke sowie deren nachträgliche Umgestaltung und Anpassung lassen Schlüsse über die jeweiligen Bauherren und Architekten zu; es können spezifische und allgemeine Ansprüche der Gesellschaft für die jeweilige Zeitschicht verdeutlicht werden.
Heute stehen die meisten dieser Bauten unter Denkmalschutz. Die Sicherung ihres Fortbestehens ist besonders aus finanzieller Perspektive für private Eigentümer nicht immer einfach – ideal erscheint ein autarkes Denkmal, dessen Erhaltung aus einer klugen wirtschaftlichen Nutzung der Bausubstanz heraus nachhaltig gewährleistet wird.
In Großbritannien sind die herrschaftlichen Sitze tief in der Landesgeschichte verwurzelt. Einige der Landhäuser sind heute stillgelegt und stehen zum Verkauf. Bei anderen werden kreative Versuche unternommen, wirtschaftliche Eigenständigkeit zu erreichen. Einerseits können diese Versuche umfassend und einschneidend sein. Da aber das britische Denkmalpflegesystem sehr vielseitig ist und auf unterschiedlichen Ebenen agiert, entstehen auch neue andere Lösungsansätze, die mit dem Denkmal harmonieren. Ein solches Beispiel wird in der Dissertation in seiner Gesamtheit analysiert. Die Arbeit betrachtet, in welchen Schritten die Eigenständigkeit von Eastnor Castle (Herefordshire, England) entstand, und weshalb sie funktioniert. Eine Basis hierfür bildet die Untersuchung der Baugeschichte des Anwesens, in welcher der Denkmalwert Eastnors begründet ist. In einem zweiten Schritt wird die heutige Nutzung des Denkmals als Wohnhaus, Denkmal und Event-Stätte untersucht und ausgewertet. Die Balance zwischen diesen drei Funktionen bildet die Grundlage für das autarke Fortbestehen des Denkmals. Einzelne Erkenntnisse der Untersuchung können abschließend verallgemeinert werden.