Grundlagen des Entwerfens Pflichtmodul / Vorlesung Gebäudekunde / W18

Das Entwerfen, also das Bestimmen, wie ein Bauwerk funktional, konstruktiv und ästhetisch gestaltet wreden soll, ist die eigentliche Tätigkeit und Verantwortung des Architekten. Diese übt er eigenständig und selbstbestimmend, aber unter Einbeziehung einer Vielzahl von äußeren Anforderungen und Vorgaben aus.

Er hat dabei, je nach Fall, unterschiedlich große Entscheidungsspielräume, die auch nach Erfüllung aller äußeren Anforderungen und Vorgaben noch verbleiben. Die qualitätsvolle Ausfüllung dieser verbleibenden Entscheidungsspielräume entscheidet im Wesentlichen darüber, ob ein Bauwerk ein Werk der Baukunst, also Architektur, wreden wird, oder eben nur ein Bauwerk. Beides im Verbund, also das Erfüllen der äußeren Vorgaben und das darüberhinausgehende qualifizierte Ausschöpfen verbleibender Entscheidungsspielräume beim gestalterischen und sinngebenden Bestimmen eines Bauwerks, ist das Entwerfen.

In der Vorlesung dieses Moduls werden die Wissensgrundlagen vermittelt, die für eine in diesem Sinne verantwortungsvolle und entscheidungsfähige Entwurfstätigkeit erforderlich sind.