Prüfstelle

für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse für Bauarten entsprechend MVV TB Kapitel C 4 gemäß Teil 4 des PÜZ-Verzeichnisses:

Bauarten, die nur eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses nach § 16a Absatz 3 MBO bedürfen:

C 4.12 | Bauarten für absturzsichernde Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit

C 4.13 | Bauarten für begehbare Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. U. Schmidt
T +49 (0) 355 69 2884
schmidtuwe(at)b-tu.de

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