Binationale Promotion

Unabhängig davon, ob Sie sich für eine individuelle oder strukturierte Promotion entscheiden, können Sie im Rahmen einer binationalen Promotion (Cotutelle de Thèse) unter der gemeinsamen Betreuung von zwei Universitäten forschen – der BTU und einer ausländischen Universität. Es wird dabei eine Dissertation verfasst und bei erfolgreichem Bestehen ein Doktorgrad von zwei Hochschulen verliehen, der in beiden Ländern in der jeweils gültigen Form getragen werden darf.

Die gemeinsame Promotion mit einer ausländischen Universität ist an allen Fakultäten der BTU möglich. Auch bei den kooperierenden Ländern gibt es keine prinzipiellen Einschränkungen. Ausschlaggebend für das Zustandekommen einer binationalen Promotion sind die Kooperationsbereitschaft der entsprechenden Betreuungspersonen und Einrichtungen sowie die Kompatibilität der jeweils geltenden Promotionsregularien.

Dem zugrunde liegt eine individuelle Cotutelle-Vereinbarung, die die Details dieser Kooperation regelt und möglichst früh in der Promotionsphase geschlossen wird, da die Abstimmungen mit den Partnerhochschulen einige Zeit in Anspruch nehmen können.

Cotutelle-Promotionen erfolgen in den meisten Fällen individuell. Zur Vereinheitlichung von Cotutelle-Kooperationen und Verkürzung der administrativen Prozesse schließt die BTU mit den ausländischen Partnerhochschulen darüber hinaus Cotutelle-Rahmenvereinbarungen ab.

Ziele einer Cotutelle-Promotion
  • Wissenschaftliche Anbindung in zwei Ländern
  • Bessere Realisierung eines international ausgerichteten Forschungsthemas
  • Formaler Nachweis internationaler Mobilität während der Promotionsphase
  • Intensiveres Kennenlernen von Sprache und Kultur im Partnerland
  • Mögliche Vorteile beim Berufseinstig im Partnerland
  • Ausbau bestehender wissenschaftlicher Kooperationen mit der Partnerhochschule
Voraussetzungen
  • Jeweils ein/e Betreuer/in an der BTU und an der ausländischen Universität, die sich zur Betreuung einer binationalen Promotion bereit erklären
  • Zulassung als Doktorand/in an beiden Universitäten
  • Abschluss einer Cotutelle-Vereinbarung zwischen den betreffenden Universitäten
  • Forschungsaufenthalte werden an beiden Universitäten absolviert
Ablauf einer Cotutelle-Promotion

1. Betreuungszusage durch Hochschullehrer/innen an beiden Universitäten

Wesentlicher Kern einer Cotutelle-Promotion ist die gemeinsame Betreuung. Daher benötigen Sie eine Betreuungszusage der jeweiligen Partneruniversität. Wir empfehlen den Abschluss einer gemeinsamen Betreuungsvereinbarung zwischen Ihnen und den Betreuer/innen an beiden Universitäten.

2. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen

Vor der Erstellung einer Kooperationsvereinbarung muss geprüft werden, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen an beiden Universitäten erfüllen.

3. Erstellung und Abschluss der individuellen Cotutelle-Vereinbarung

Das Referat Wissenschaftlicher Nachwuchs nimmt mit der Partneruniversität Kontakt auf und erstellt in mehreren Schritten die Cotutelle-Vereinbarung. Dabei werden die Betreuer/innen eingebunden.

4. Antrag auf Annahme als Doktorand/in

Spätestens nach Abschluss der Cotutelle-Vereinbarung sollten Sie die Annahme als Doktorand/in an den Partneruniversitäten beantragen. Während Ihrer Cotutelle-Promotion müssen Sie mindestens 12 Monate an der Partneruniversität forschen.

5. Durchführung des gemeinsamen Promotionsverfahrens

Nach dem Einreichen der Dissertation wird ein gemeinsames Promotionsverfahren durchgeführt, welches einem in der Cotutelle-Vereinbarung abgestimmten Prozedere folgt. In der Regel wird das Verfahren an der Heimatuniversität durchgeführt. Nach der erfolgreichen Disputation verleihen beiden Universitäten den Doktorgrad.

Fördermöglichkeiten

Deutscher Akademischer Austauschdienst DAAD

Forschungsstipendien für binational betreute Promotion / Cotutelle

Förderung zur Durchführung binational betreuter Promotionen oder Cotutelle-Promotionen

  • Dauer der Förderung: 7 bis maximal 24 Fördermonate
  • Stipendienleistung: während des Aufenthaltes in Deutschland: monatlich 1.200 €
  • Keine Stipendienleistung bei Aufenthalt an der ausländischen Universität
  • Weitere Stipendienleistungen u.a.: Reisekostenpauschalen, Forschungsbeihilfe, Reise- und Aufenthaltskosten für betreuende Hochschullehrende
  • Antragsfrist: richtet sich nach dem Herkunftsland des Promovierenden und sind individuell zu prüfen

Forschungstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden

Förderung von Forschungsvorhaben im Ausland im Rahmen einer Promotion (auch für Promovierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit)

  • Dauer der Förderung: 1 bis maximal 12 Monate pro Förderung, 2 Förderungen möglich, Gesamtförderdauer maximal 18 Monate
  • Stipendienleistung: je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
  • Weitere Stipendienleistungen u.a.: Reisekostenzuschuss, monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten von 102 €
  • Antragsfristen: jährlich 3 Bewerbungsfristen - Juni, November und März

Aufstockung der Landesgraduiertenförderung - GRAFÖG

Aufstockungsstipendium für Förderungen der Promotionsvorbereitung im Ausland

  • Dauer der Förderung: mindestens 30 Tage, bis zu 12 Monate
  • Stipendienleistung: Aufstockung zu Lebenshaltungskosten im Ausland in Form des Differenzbetrags zwischen der Stipendienrate für Promovierende des DAAD für das betreffende Land und dem Regelsatz des Stipendiums im Rahmen der Länder-Graduiertenförderungsgesetze
  • Weitere Stipendienleistungen u.a.: Reisekostenzuschuss, monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten von 102 €, Reise- und Aufenthaltskosten für betreuende Hochschullehrende bei binational betreuten Promotionen
  • Antragsfrist: ganzjährig

 

Deutsch-Französische Hochschule

Mobilitätsbeihilfe für deutsch-französische Cotutelle-Promotionen

  • Dauer der Förderung: 3 Jahre, Verlängerung um 2 Jahre ist möglich
  • Stipendienleistung: 4.000 € für die Dauer der gesamten Promotion, zusätzlich 1.000 € für die Verteidigung reserviert
  • Antragsfristen: ganzjährig

Weitere Informationen zur Anbahnung und Durchführung einer Cotutelle-Promotion finden Sie im Intranet unter Cotutelle de Thèse.