Neue Regelung für Bachelorstudenten
Ab dem 01. Oktober 2016 gilt die neue allgemeine Rahmenordnung für Bachelorstudiengänge.
Zum Vergleich findet ihr hier auch die bisher geltende alte Rahmenordnung.
Hier nun die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
- Änderung der Modularten
Mit der neuen Rahmenordnung werden ab 01. Oktober 2016 (ab dem WS 16/17) zwei unterschiedliche Modularten eingeführt. Bei der Zusammenstellung des Stundenplans bitten wir euch daher zu berücksichtigen, welcher Modulart euer ausgewähltes Fach in der Modulbeschreibung zugeordnet ist. Die Modulart hat unterschiedliche Auswirkungen auf An- und Abmeldungsfristen sowie Wiederholungsmöglichkeiten.
MAP (Modulabschlussprüfung): Bei dieser Modulart erfolgt am Ende des Semesters eine schriftliche (in Form einer Hausarbeit oder Klausur) oder mündlichen Prüfung. Die Abgabe von Übungsaufgaben oder das Ableisten von Laborversuchen kann zur Grundvoraussetzung für die Zulassung zur Prüfung gemacht werden.
- MCA (Continuous Assessment): Diese Modulart setzt sich aus mehreren semesterbegleitenden Teilleistungen zusammen. Hierzu können eine Präsentation sowie dessen schriftliche Ausarbeitung oder praktische Arbeiten mit Abgabe eines Berichts und abschließender Verteidigung gehören. Die Bewertung und der Arbeitsumfang einer einzelnen Teilleistung darf dabei den einer schriftlichen Prüfung nicht überschreiten.
- Geänderte Abmeldefristen
Die Abmeldung für Module der Art MAP kann bis eine Woche vor Beginn des Prüfungszeitraums erfolgen, in dem die Modulprüfung im Infoportal eingetragen ist.
Für Module der Art MCA ist die Abmeldung nur innerhalb der ersten drei Wochen des Vorlesungszeitraum möglich. Hier gilt es also, sich schnell zu entscheiden, ob ihr dieses Modul entgültig belegen wollt!
- Änderungen für Wiederholungsprüfungen
Die Anmeldung zur Wiederholung für Module der Art MAP ist bis zu einer Woche vor dem Prüfungszeitraums möglich. Für diese Modulart gilt weiterhin, dass in jedem Semester eine Prüfung angeboten werden muss!
Für Module der Art MCA ist die Wiederholung nur im Angebotsturnus möglich, d. h. nur einmal im Jahr. Die Anmeldung zum Modul muss wieder innerhalb der ersten drei Vorlesungswochen erfolgen. Alle Teilleistungen des Moduls müssen komplett neu erbracht werden.
- Wiederholungsfrist des Drittversuchs
Für den Drittversuch gilt nun, dass dieser innerhalb von zwei Semestern nach dem nicht bestandenen Zweitversuch erfolgen muss. Dies ist dabei von der Modulart unabhängig.
- Einschränkungen in der individuellen Studiengestaltung
Die bisherige weitgehende freie Gestaltung des Stundenplans, d.h. Module zu einem späteren Zeitpunkt zu belegen als im Regelstudienplan angegeben, wurde eingeschränkt. Hat man ein erforderliches Modul nicht bis zum Ende des 4. Fachsemesters nach der Einordnung des Moduls in den Regelstudienplan erfolgreich bestanden, so muss man an einer verpflichtenden Studienfachberatung teilnehmen. Bei dieser Beratung wird eine Studienverlaufsvereinbarung abgeschlossen, bei der man sich verpflichten muss innerhalb einer gesetzten Frist noch nicht bestandene Module erfolgreich abzuschließen. Diese muss dem Studierendenservice übermittelt werden.
ACHTUNG! Das Versäumen des Fachgespräches, die Ablehnung des Abschließens der Studienverlaufsvereinbarung oder das Nichterfüllen der darin festgelegten Anforderungen (innerhalb des festgelegten Zeitraums) führen zum Verlust des Prüfungsanspruches und somit zur Exmatrikulation.
- Neuregelung der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist in dreifacher gedruckter und gebundener Ausfertigung sowie in elektronischer Form beim Studierendenservice abzugeben.