Auf ein Wort - WICHTIGE ÄNDERUNGEN FÜR STUDIERENDE

Vertragsstreitigkeiten mit der VG Wort werden ab Mitte Dezember 2016 die Lehre an allen deutschen Hochschulen erheblich behindern.

ACHTUNG: Das Problem wurde mittlerweile behoben, es gab eine vorläufige Einigung. Der folgende Artikel ist somit veraltet.

Die VG Wort ist eine Vereinigung zum Schutze des geistigen Eigentumes in Wort und Bild. Sie kann mit der GEMA bei Musikveranstaltungen verglichen werden. Über einen Lizenzvertrag kann über die VG Wort gesichert werden, dass Text- und Bildquellen innerhalb einer Institution (hier die BTU) frei verteilt werden dürfen, ohne vorher den Autor um Erlaubnis bitten zu müssen. Dafür erhält der Autor bspw. eines Lehrbuches ein pauschales Entgelt gezahlt.

So war es möglich, dass bei Skriptabbildungen in Vorlesungsunterlagen keine Nennung der Quellen notwendig waren, Dozenten Journals kostenlos für dich auf Moodle hochladen durften und du für Projektarbeiten Artikel und ganze Bücher ohne Strafbarkeit in Clouds (Dropbox, BTU ownCloud) laden konntest, so dass sie jedem Teilnehmer zugänglich waren.

Diese Pauschalverträge zwischen allen deutschen Hochschulen und der VG Wort laufen zum 31.12.2016 aus. Für die Neuverträge hat die VG Wort inakzeptable Forderungen gestellt, sodass alle Universitäten Deutschland diesen neuen Vertragsabschluss gemeinsam boykottierten. Das hat jetzt schon weitreichende Folgen für uns Studierende, jedoch ist damit zu rechnen, dass eine Einigung nach März 2017 vorhanden sein wird und sich das Problem löst.

Die Folgen für dich:

Der Präsident hat alle Hochschulangehörige per Dienstanweisung beauftragt, sämtliche Dokumente, die nicht zu 100 % aus eigener Produktion stammen oder die Inhalte fremder Quellen nutzen, bis nächste Woche zu sperren bzw. aus den Intranetsystemen zu löschen.

Das heißt für dich, dass fast alle Dokumente auf Fachgebietsseiten und auf Moodle verschwinden werden, da Skripte von Vorlesungen, Artikel aus Magazinen und Abbildungen in fast allen Fällen unter den Urheberrechtsschutz fallen. Lade darum alle Dokumente jetzt herunter, die du zum Lernen für das Modul benötigst, in wenigen Tagen werden sie nicht mehr verfügbar sein. Auch auf Nachfragen beim Dozenten kann dir dieser die Dokumente nicht herausgeben, selbst wenn diese gedruckt sind. Jede Weitergabe ist strafbar!

Hast du Journal-Artikel auf Dropbox oder ownCloud gespeichert und diesen Ordner für andere Studierende freigegeben? Dann entferne dringendst die Freigabe für deine Kommilitonen bis spätestens 31.12.2016. Eine Weiterverbreitung fremder Dokumente und Bilder ist unzulässig und wird voraussichtlich auf Grund des Streites zwischen allen deutschen Universitäten und der VG Wort mit Nachdruck verfolgt. Ein Passwortschutz hilft dabei nicht eine Freigabe zu verheimlichen, da die Betreiber den Rechtsanwälten bei Verdacht die Informationen zur Verfügung stellen müssen. Bei Vergehen innerhalb des Urheberrechts ist mit einem Schadenersatzanspruch von 1.000 €, Gerichtskosten von 1.000 € und einer strafrechtlichen Verurteilung zu rechnen. Darum solltest du das unbedingt beachten!

Was bleibt erlaubt:

Du darfst über dein Nutzerkonto am IKMZ weiterhin elektronische Zeitschriften beziehen. Auch ist das Kopieren von Artikeln aus Zeitschriften für deine eigenen Zwecke erlaubt. Möchtest du Kommilitonen bestimmte Quellen zugänglich machen, sende ihnen einen Link auf die SpringerLink-Seite o.ä und nicht das eigentlich Dokument zu.

Zitate, egal ob Text oder Bild, sind weiterhin erlaubt. Jedoch darf nur im Verhältnis zur Artikellänge (10 %) zitiert werden bzw. maximal eine halbe Seite. Dabei ist streng auf die Quellenangabe zu achten.

Du hast noch Fragen?

Bitte wende dich an unseren Faschschaftsrat. Wir helfen dir gerne weiter.

Viele Inhalte auf Moodle werden zeitnahe nicht mehr verfügbar sein!