Allgemeine Rahmenordnung ab WS 2016/17
Ab dem 01. Oktober 2016 ändern sich für alle universitären Studierenden der BTU Cottbus-Senftenberg die Rahmenordnungen (Bachelor: RahmenO-Ba, Master: RahmenO-Ma), auch für bereits eingeschriebene Studierende. Daher ist es für jeden Angehörigen der BTU wichtig, sich mit den Neuerungen auseinanderzusetzen.
Die wichtigsten Punkte haben wir folgend zusammengefasst. Die aktuelle Fassung der jeweiligen Ordnung kannst du im Intranet der BTU aufrufen (du musst dich dafür im Campus-Netz befinden).
FAQ zu den neuen RahmenO ab 01.10.2016
Durch die „Fusion“ der BTU und der Anpassung des Hochschulgesetzes in Brandenburg wurde die Verabschiedung der neuen Bachelorrahmenordnung (RahmenO-Ba) und Masterrahmenordnung (RahmenO-Ma) notwendig, die für alle Studierenden (auch bereits immatrikulierte) ab 01. Oktober 2016 gelten.
Die RahmenO sind nicht mit den speziellen Prüfungsordnungen der Studiengänge zu verwechslen. Sie geben allen Studiengängen eine allgemeine Verhaltensregel vor. Die in Folge genannten Paragraphen sind ebenso in der RahmenO-Ma zu finden.
Es gibt ausschließlich zwei Arten von Modulen:
I. Module mit Modulabschlussprüfung (MAP)
Nur eine Gesamtprüfung am Ende des Vorlesungszeitraumes (mündlich oder schriftlich). In begründeten Fällen ist es zulässig, die Studenten nur zur Prüfung zuzulassen, wenn sie Übungen oder Praktika erfolgreich absolviert haben. Dabei werden diese nicht benotet und deren Erfolg geht nicht in die Prüfungsleistung ein. Bestandene Übungen und Praktika bleiben dem Studierenden auch nach Prüfungsabmeldung bis zu 2 Semester erhalten.
II. Module mit Continuous Assessment (MCA)
Die Gesamtprüfungsleistung setzt sich aus mehreren semesterbegleitenden Prüfungselementen unterschiedlicher Form zusammen. Dabei dürfen die Teilleistungen thematisch nicht getrennt werden (Idee des Gesamtmoduls). Alle Prüfungselemente für sich müssen deutlich weniger umfangreich sein als eine Modulabschlussprüfung (siehe I). Die Note setzt sich aus dem akkumulierten Gesamtergebnis zusammen, das heißt alle Punkte der Einzelleistungen werden addiert und am Ende wird nur eine Note gebildet. Werden einzelne Teilprüfungen nicht bestanden, heißt das so nicht mehr, dass der Modulabschluss verwehrt wird.
↗ § 12 RahmenO-Ba
Prüfungen für zweisemestrige Module werden nur noch als Ganzes bewertet. Wird beispielsweise der Teil Rechnungswesen I nicht bestanden, heißt das nicht automatisch, dass das Modul Rechnungswesen nicht erfolgreich absolviert ist. Das Ergebnis aus Rechnungswesen II kann das Ergebnis nun ausgleichen.
Eine Mischform aus beiden Modularten ist nicht erlaubt. So ist es nicht mehr gestattet, eine Vorprüfung mit 30 % Gewicht und eine Endprüfung mit 70 % Gewicht abzulegen (siehe Grundlagen der Programmierung), außer sie gehören thematisch zusammen (Beispiel: Seminararbeit zu 75 % und thematisch dazugehörige Präsentation zu 25 % erlaubt).
Bonuspunkte dürfen nach Einzelentscheidung des Prüfers weiterhin vergeben werden, eine Regelung dazu findet sich in der neuen RahmenO-Ba nicht.
I. MAP:
Anmeldung von 1. bis 3. Vorlesungswoche
Abmeldung bis eine Woche vor Prüfungszeitraum, in der die Prüfung stattfindet. Weiterhin erfolgt eine automatische Abmeldung der Prüfung (nicht des Modules!), wenn vorausgesetzte Übungen oder Praktika nicht bestanden werden.
II. MCA:
Anmeldung von 1. bis 3. Vorlesungswoche
Abmeldung bis spätestens 3. Vorlesungswoche. Bereits erreichte Teilleistungen verfallen.
Eine Übersicht über Fristen und Termine bietet die Seite des Studierendenservices.
↗ §§ 13, 14 RahmenO-Ba
Module mit Teilnehmerbegrenzung:
Anmeldung innerhalb der 2 Wochen vor Vorlesungsbeginn. Dann erfolgt die Platzvergabe mittels eines Rankings. Vorrang haben Studierende, die das Modul als Pflichtveranstaltung besuchen. Danach erfolgt die Reihenfolge nach aktuellem Fachsemester. Wird die Teilnahme verwehrt, wird das Modul automatisch abgemeldet.
Eine Übersicht über Fristen und Termine bietet die Seite des Studierendenservices.
↗ §§ 13, 14 RahmenO-Ba
Ist man zu einer Prüfung krank und kann diese aus begründeten Fällen nicht antreten, wird die Prüfung automatisch abgemeldet. Zur Wiederholung muss die Prüfung neu angemeldet werden.
Die Anmeldung zum Modul bleibt erhalten (Prüfungspflicht bleibt).
Je nach Modulart unterschiedlich:
I. MAP
Eine Wiederholungsprüfung ist jedes Semester anzubieten. Die Anmeldung zur Prüfung kann/muss bis eine Woche vor Beginn des betreffenden Prüfungszeitraumes erfolgen, die Modulanmeldung bleibt erhalten. So ist bei jedem einzelnen Prüfungsantritt zu handeln! Sind Voraussetzungen für die Prüfung verfallen (länger als 2 Semester gewartet), muss das gesamte Modul wiederholt werden und die Anmeldung erfolgt wie bei der Erstanmeldung zu Beginn des Semesters.
II. MCA
Die Prüfungen sind nur im Angebotsturnus anzubieten (z.B. nur im Wintersemester). Die Anmeldung zur Wiederholung erfolgt wie bei der Erstanmeldung.
↗ § 16 RahmenO-Ba
Es bleibt bei zwei Prüfungszeiträumen.
- Prüfungszeitraum: eine Woche nach Ende des Vorlesungszeitraumes (zeitliche Einordnung festgesetzt)
- Prüfungszeitraum: zwei Wochen vor Semesterende (Diese zeitliche Einordnung ist nur eine Empfehlung und in der Ordnung nicht festgesetzt. Bitte dazu den Semesterablaufplan heranziehen.)
Eine Übersicht über Fristen und Termine bietet die Seite des Studierendenservices (Semesterablaufplan).
↗ § 13 RahmenO-Ba
Prüfungen dürfen nicht im Vorlesungszeitraum durchgeführt werden. Eine Ausnahme bilden nur die Teilprüfungen (Continuous Assessment) der MCA und die zu leistenden Voraussetzungen (Übungen/Praktika) für die Abschlussprüfung.
↗ § 13 RahmenO-Ba
Generell werden zwei Freiversuche gewährt, die spezielle Prüfungsordnung des Studienganges können aber davon abweichen. Keinen Freiversuch gibt es für praktische Studienabschnitte (Pflichtpraktikum) und die Abschlussarbeit (Bachelor-/Masterarbeit).
Der Freiversuch kann nun auch auf nicht bestandene Prüfungen angewendet werden. Ein Fehlversuch wird so annulliert.
↗ § 17 RahmenO-Ba
Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt grundsätzlich nur noch zentral beim zuständigen Studierendenservice im Hauptgebäude. Für gestalterische Arbeiten (z.B. Studiengang Architektur) können Sonderregelungen getroffen werden.
Da die RahmenO ab 01.10.2016 gilt, sind alle Abgabetermine ab 01.10.2016 betroffen. Diese Regelung wird noch nicht jedem bekannt sein, sodass der Betreuer sicherheitshalber darüber informiert werden sollte, um Konflikte zu vermeiden.
↗ §§ 23, 24, 25 RahmenO-Ba
Die Bachelorarbeit muss mindestens mit der Gewichtung der vergebenen Credit-Points entsprechen, darf jedoch in den spezifischen Prüfungsordnungen erhöht werden.
Die Masterarbeit wird ausschließlich anhand der zu erreichenden Credit-Points gewichtet.
↗ §§ 23, 24, 25 RahmenO-Ba
Alle Studierenden haben das Recht auf einen Mentor, der durch die Studiengangsleitung organisiert wird. Er sollte automatisch zugeordnet werden, das wird erwartungsgemäß nicht sofort funktionieren. Bei Bedarf wendest du dich bitte an den Studiengangsleiter. Mentoren können Hochschullehrer, akademische Mitarbeiter und auch studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sein.
↗ §§ 9, 10 RahmenO-Ba
Das kann nun gefährlich werden!
Wird ein Modul nicht innerhalb von vier Semestern nach Einordnung in den Regelstudienplan erfolgreich abgeschlossen, wird den Studierenden eine Pflichtberatung auferlegt. Wird diese nicht besucht, wird der Studierende exmatrikulliert!
In der Pflichtberatung wird eine verbindliche individuelle Studienverlaufsvereinbarung geschlossen. Wird diese abgelehnt oder nicht eingehalten, wird der Studierende ebenfalls exmatrikulliert.
Wir raten deshalb dazu, Prüfungen nicht zu lange aufzuschieben, da diese Regelung den Studierenden stark einschränkt und so kein Platz für kurzfristige Praktika, Urlaubssemester, Engagement in Gremien oder Vereinen sowie Auslandsaufenthalte verbleibt.
Diese Regelung wird durch den § 20 III BbgHG notwendig und gilt in allen Hochschulen in Brandenburg.
↗ § 10 VII, VIII RahmenO-Ba
Für die Studierenden der universitären Studiengänge gilt die neue RahmenO sofort ab 01. Oktober 2016. Es gibt für sie keine Übergangsregelungen.
↗ § 32 RahmenO-Ba
Bis 01. Oktober 2018 sind alle spezifischen Prüfungsordnungen neu zu regeln. Bis dahin müssen alle Diplom-Studierenden ihren Abschluss erlangt haben!
↗ § 32 RahmenO-Ba
Für die Wirtschaftsingenieure wird eine eigene Kommission geschaffen. Die aktuellen Pläne sehen vor, den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen komplett neu aufzubauen. Zunächst sollen nur die Vertiefungen Produktionstechnik und Elektrotechnik neu geschaffen werden und danach über die Implementierung weiterer Vertiefungen entschieden werden.
Studierende, die aktuell in einer Vertiefung eingeschrieben sind, können diese bis zum Abschluss weiterstudieren. Nur Neustudierende werden zum WS 2017/18 voraussichtlich letztmalig in den bestehenden Vertiefungen und Prüfungsordnungen studieren können.
Der Fachschaftsrat steht dir gerne für Fragen zur Seite. Komme am besten persönlich zu unserer wöchentlichen Sitzung.
Kontakt
Fachschaftsratsitzung
dienstags 19.15 Uhr (Vorlesungszeit)- Hauptgebäude HG 0.20
Sprechstunde
dienstags (Vorlesungszeit) 13.05-13.35 Uhr - LG 10, Raum 436g
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