Mentorsystem und Studienplan
Mit dem Eintritt ins Master-Programm wird jeder/jedem Studierenden ein Mentor/eine Mentorin zugeordnet. Die Studierenden haben selbstverständlich dafür ein Vorschlagsrecht. Die Mentorin/der Mentor muss aus dem Kreis der Hochschullehrer der BTU Cottbus-Senftenberg, die im Studiengang IMT mit zwei oder mehr Pflicht- und/oder Wahlpflichtmodulen vertreten sind, stammen.
Die Mentorin/der Mentor begleitet die/den Studierende/n durch ihr/sein Master-Studium, berät sie/ihn unter anderem bei der Erstellung des Studienplanes.
Der Master-Studienplan spiegelt die Auswahl der Wahlpflichtmodule aus den Komplexen
- Methodische Vertiefung
- Zuverlässige HW/SW-Systeme
- Multimedia-Systeme
- Kognitive Systeme sowie
- Fachübergreifendes Studium
wider und damit die individuell gewählten Fristen für die Ablegung der einzelnen Modulprüfungen bzw. die Erbringung von Leistungsscheinen und des Berufspraktikums. Durch die Mitwirkung des Mentors werden nicht umsetzbare Studienpläne verhindert und es wird sichergestellt, dass alle relvanten Module für das Studienziel absolviert werden. Beachten Sie, dass am Ende des Studiums die Master-Arbeit in der Regel beim Mentor geschrieben wird.
Bis spätestens zum Ende des ersten Semesters (erwünscht ist mit Beginn des Studiums) muss dem Prüfungsausschuss der mit dem Mentor abgestimmte Master-Studienplan vorliegen, der ebenfalls im Studierendenservice einzureichen ist.
Die Mentorin/der Mentor hat das Recht, einen vorgeschlagenen Studienplan abzulehnen oder Auflagen zur Modifikation zu erteilen. Aktualisierungen und Modifikationen des Studienplans bedürfen der Genehmigung der Mentorin oder des Mentors und sind dem Prüfungsausschuss anzuzeigen. Die Mentorin oder der Mentor überprüft regelmäßig den Studienfortschritt.