Der Prüfungsausschuss sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Er ist insbesondere zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen. Die durch den Prüfungsausschuss getroffenen Entscheidungen bilden die fachliche Grundlage der zu erlassenden Bescheide.
Hierzu gehört:
- Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
- Anerkennung von im Ausland erzielten Studienleistungen
- Prüfungen außerhalb des Prüfungszeitraumes
- Beurlaubung vom Studium
- Benennung von Prüfenden bei Terminverschiebungen
- Zeiten der Mitwirkung in Gremien und Organen
- Benennung der beratenden Hochschullehrer*innen bei Durchführung der Studienfachberatung
- Verlust eines Prüfungsanspruchs bei Täuschungen