Bewerbung & Eignungsprüfung
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Um für den Studiengang Instrumental- und Gesangspädagogik (B.Mus.) zugelassen zu werden, sind folgende Nachweise notwendig:
- Erfolgreich bestandene Eignungsprüfung
- Hochschulzugangsberechtigung,
z. B. Abitur, Fach-Abitur oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung
Für Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung ist außerdem ein Nachweis der Deutschkenntnisse (z. B. „DSH – Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“) mindestens auf dem Niveau B2 erforderlich.
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung dient der Feststellung, ob die Bewerberin/der Bewerber die für den angestrebten Studiengang notwendigen künstlerischen Fertigkeiten, ein entwickelbares pädagogisches Gespür, ein geschultes Ohr und basale musiktheoretische Grundkenntnisse besitzt.
Zur Eignungsprüfung wird zugelassen, wer alle Unterlagen fristgerecht unter der unten genannten Mailadresse im Institutssekretariat eingereicht hat.
Nähere Informationen zu den benötigten Unterlagen und Fristen finden Sie unten in der Anleitung.
Eine bestandene Eignungsprüfung bleibt für 18 Monate gültig.

