Durchführung und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Ausgehend vom Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften ist es erforderlich, mögliche Gefahren an allen Arbeitsplätzen bzw. bei den auszuführenden Tätigkeiten zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit festzulegen. Der gesamte Vorgang ist zu dokumentieren.
Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen wird die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit vorgenommen.
Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte/Arbeitsplatzes,
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
- die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
- die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen sowie Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.
Für die Durchführung des Prozesses der Gefährdungsbeurteilung liegen keine detaillierten gesetzlichen Vorgaben vor. Es existiert jedoch eine Vielzahl von gesetzlichen Einzelregelungen, durch die der Arbeitgeber verpflichtet wird, im Rahmen einer dynamischen und präventiven Vorgehensweise einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit anzustreben.
Praktische Erfahrungen haben verdeutlicht, dass die Beurteilung der Arbeitsbedingungen am wirkungsvollsten durch den im Folgenden beschriebenen Prozess der Gefährdungsbeurteilung erfolgen sollte.
Die 8 Prozessschritte:
