Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Hinweise zur Antragstellung ZIM-Kooperationsprojekte

Anträge werden nur auf den neuesten Formularen akzeptiert. Bitte nutzen Sie für die Übersendung Ihrer ausgefüllten Formulare ausschließlich das Upload-Portal des jeweiligen ZIM-Projektträgers (Stand: 03.08.2022).

ZIM-Musterantrag (mit formalen Angaben der BTU):
Einen ZIM-Projektantrag mit eigener Antrags-Nummer erhalten Sie, wenn Sie eine E-Mail ohne Textinhalt und Ihrem Projekt-Akronym im Betreff an get.antrag@aif-projekt-gmbh.de senden. Bitte übernehmen Sie die formalen Angaben aus dem ZIM-Musterantrag. Der Antrag ist im Entwurfsmodus auszufüllen. Sie können beliebig oft zwischen Entwurfs- und Abgabemodus wechseln. Bitte aktivieren Sie vor der Einreichung des Antrags über das Webformular Drittmittel den Abgabemodus.

Zu Anlage 6.1 des Antrages:
Bitte beantragen Sie vorzugsweise N. N.-Stellen in Anlage 6.1. Dadurch wird der personenbezogene Stundensatz nach der Bewilligung ermittelt und eine Finanzierungslücke z. B. aufgrund von Tarifänderungen, Stufenaufstiegen oder fehlerhaften Stundenermittlungen bei der Antragstellung vermieden. Personalkostenkalkulationen und weitere personalrechtliche Fragen sind vor der Antragsstellung mit der Abteilung Personal abzustimmen.

Zu Anlage 6.2 des Antrages:
Bitte beachten Sie die maximal förderbaren Personenmonate (PM) für eine Vollzeitstelle in Höhe von 10,5 PM. Für Teilzeitstellen reduzieren sich die PM entsprechend folgender Formel 10,5 PM x Teilzeitfaktor. Die Anzahl der Personenmonate muss mit den Monaten auf der Anlage 5 übereinstimmen. Bei Abweichungen kommt es zu Rückfragen seitens des Projektträgers.

Zu Anlage 6.4 des Antrages:
Der Zuschlag für übrige Kosten beläuft sich auf maximal 85% der Personalkosten. Der Zuschlagssatz ist möglichst auszuschöpfen. Bei niedrigen Zuschlagssätzen ist eventuell eine komplette Ausfinanzierung des Projekts nicht gegeben. Die maximal zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich nach der Richtlinie ZIM 2025 auf 280.000,00 EUR für Forschungseinrichtungen (bis 31.12.2024 auf 220.000,00 EUR).

Digitale Bescheidzustellung (ZIM)

Mit der digitalen Zustellung von Zuwendungsbescheiden werden die ZIM-Verfahren weiter vereinfacht.

Wie der VDI/VDE Ende Oktober mitteilte, können Zuwendungsbescheide im ZIM ab sofort elektronisch abgerufen werden. Sollte ein Projekt bewilligt werden, sendet VDI/VDE einen Freigabelink an die im Mantelbogen des Antrags angegebene Mail-Adresse. Mit dem Link kann der Zuwendungsbescheid von der Dateitransferplattform (transfer.vdivde-it.de) herunterladen werden. Das für den Zugriff benötigte Passwort ist das Wort „zim“ gefolgt von einem Ident-Code, welcher nach dem Hochladen des Antrags über das ZIM-Foyer versandt wurde. Beispiel: zimA1B2-3CDE-FGH4, Eine zusätzliche Zusendung des Zuwendungsbescheids per Post erfolgt nicht.

Bekanntgabe durch Lesebestätigung (Downloadlink):
Die Bekanntgabe des Bescheides erfolgt durch Lesebestätigung (§ 41 Abs. 2a VwVfG; hier: Download). Dadurch wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt. Sofern die Projektleitung die Lesebestätigung erklärt, wird dringend um Information an drittmittel(at)b-tu.de gebeten, damit Widerspruchsgründe zwingend vor Bestandskraft des Bescheides (ein Monat nach Bekanntgabe) geprüft werden können. Wir bitten um dringende Beachtung um auf negative Bestimmungen fristgemäß reagieren zu können. Eine Rechtsmittelverzichtserklärung kann rechtlich nur durch Herrn Prof. Hübner abgegeben werden.

Ansprechpartnerin:
Referat Drittmittelmanagement
Janina Suchfort
T 0355 69-2017
F 0355 69-2407
janina.suchfort(at)b-tu.de

Verwendung der übrigen projektbezogenen Kosten

Bestimmungen zur Verwendung der "übrigen projektbezogenen Kosten" gemäß Nr. 5.3.1. c) der Richtlinie

Alle übrigen projektbezogenen Kosten werden für Unternehmen und Netzwerkmanagementeinrichtungen auf maximal 100 % und für Forschungseinrichtungen auf maximal 85 % der Personalkosten begrenzt und damit abgegolten.

Über die genannten ANBest-P-Kosten hinaus betrifft das sowohl solche Kostenarten wie die Materialkosten, die Abschreibungen auf vorhabenspezifische Anlagen und Geräte sowie die Reisekosten als auch Steigerungen der Personalkosten während der Projektlaufzeit.

Für das Management von Kooperationsnetzwerken werden hiermit auch die allgemeinen Verwaltungsarbeiten der Netzwerkmanagementeinrichtung (z. B. Sekretariat, Buchhaltung, Hilfskräfte) abgegolten.

Nicht förderfähig sind Kosten für externe Beratungsleistungen, insbesondere Beratung für die Antragstellung und Administration des geförderten FuE-Projekts. Hiervon ausgenommen sind Netzwerkmanagementleistungen.

Bewilligungen und Einnahmen ZIM 2016 bis 2025
JahrBewilligungen (Mio. EUR)Einnahmen (Mio. EUR)
20165,03,7
20174,44,2
20184,44,4
20195,43,9
20203,54,9
20213,33,8
20221,53,1
20231,32,0
20241,31,3
20252,71,2