Förderung des Bundes insbesondere BMFTR, BMWE

Antragstellung - easy-Online, AZA-Musterantrag, elektronische Signatur

Elektronisches Antrags- und Angebotssystem (easy-Online)
Formulare, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise, Nebenbestimmungen
Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP)

Musterantrag AZAP (formale BTU-Angaben, Stand: 09/2025)
Musterantrag AZAP (xml Datensatz BTU-Angaben, Stand: 09/2025)
Generelles Einvernehmen mit dem Bund (Zustimmung Land)

Bitte übernehmen Sie die im Musterantrag vorbelegten Angaben zum "Antrag auf profi-Online-Zugang" und ändern Sie die Ansprechpersonen für administrative Fragen und Bevollmächtigte nicht. So wird die ordnungsgemäße Antragstellung und spätere Bewirtschaftung der Projekte sichergestellt.

Einreichung von Zuwendungsanträgen ab 01.07.2025 (digitale Signatur)
Seit 01.07.2025 können Zuwendungsanträge beim Projektträger DLR nur noch digital signiert werden. Es ist anzunehmen, dass weitere Projektträger diesem Verfahren folgen. Wählen Sie daher ab sofort bereits im Einreichungsprozess (easy-Online) die Signaturform "qualifizierte elektronische Signatur" aus (vgl. Abbildung unten). Nach dem Einreichen ist ein Wechsel der Signaturart nicht mehr möglich. Ggf. ist dann das Formular zurückzuziehen und korrigiert einzureichen. Weitere Informationen zur Signatur finden Sie im easy-Online-Handbuch Seite 27-29 und der Anleitung elektronische Signatur (eSig) vom 02.11.2022.

Zuwendungsanträge werden ausschließlich durch Herrn Prof. Michael Hübner (Bevollmächtigter) mittels qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet.

Die hausinterne obligatorische Prüfrunde (Webformular) bleibt unverändert. Reichen Sie bitte weiterhin den unsignierten AZA-Antrag über das Webformular Drittmittel ein. Im Rahmen der Prüfrunde wird der Antrag digital signiert und dann im easy-Online (signiert) hochgeladen. Ein postalischer Versand des Antrages entfällt künftig bei digital signierten Anträgen.

Digitale Bescheidzustellung (profi-Online)

Projektträger des Bundes haben mitgeteilt, dass profi-Online schrittweise auf eine ausschließlich digitale Bescheidzustellung umgestellt wird. Für die Förderprojekte des Bundes ist beabsichtigt, zukünftig auch Bescheide während der Projektlaufzeit (z. B. Änderungbescheide) sowie nach Projektende (z. B. Schlussbescheide) digital über profi-Online zuzustellen. Auch die weitere rechtsverbindliche Kommunikation (u. a. Rechtsbehelfsverzichte) soll über profi-Online erfolgen.

Aufgrund dieser Entwicklungen stimmte Herr Prof. Michael Hübner der digitalen Bescheidzustellung zu und erklärte seine Einwilligung als vertretungsberechtigte Person gegenüber den Projektträgern, soweit diese Einwilligungen angefragt wurden (schriftlich oder digital). Herr Prof. Michael Hübner ist grundsätzlich als Bevollmächtigter im Projektförderungsinformationssystem des Bundes (profi) genannt. Sollten Ihnen Anfragen zur Erteilung dieser Zustimmung zugehen, bitten wir Sie, diese Nachricht an drittmittel(at)b-tu.de weiterzuleiten. Es wird dann geprüft, ob die Zustimmung erfolgte oder noch zu veranlassen ist. Die erteilten Zustimmungen gelten für alle Förderprojekte des Bundes, die über profi-Online genutzt werden und von den jeweiligen Projektträgern betreut werden.

Der Umstellungsprozess auf eine ausschließlich digitale Administration der Projekte über profi-Online wird somit durch die BTU voll unterstützt. In Einzelfällen können dennoch Fragen und Klärungsbedarfe entstehen. Insoweit begleitet das Referat Drittmittelmanagement diesen Prozess derzeit mit erhöhter Aufmerksamkeit.

Im Falle der digitalen Zustellung eines Bescheides werden die für das jeweilige Projekt in profi-Online hinterlegten Mitarbeitenden unseres Hauses per E-Mail benachrichtigt. Da die Umstellung auf die digitale Zustellung der Bescheide schrittweise erfolgt, kann es vorkommen, dass einige Bescheide noch in der bisherigen, postalischen Form zugestellt werden.

Wichtiger Hinweis: Bekanntgabe durch Lesebestätigung im profi-Online

Die Lesebestätigung kann jede im AZA-Antrag genannte Person abgeben: Bevollmächtigter (HVP), Projektleiter (FG), Bewirtschaftung (HVP3)

Die Bekanntgabe des Bescheides erfolgt durch Lesebestätigung (§ 41 Abs. 2a VwVfG). Dadurch wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt. Sofern die Projektleitung die Lesebestätigung erklärt, wird dringend um Information an drittmittel(at)b-tu.de gebeten, damit Widerspruchsgründe zwingend vor Bestandskraft des Bescheides (ein Monat nach Bekanntgabe) geprüft werden können. Wir bitten um dringende Beachtung um auf negative Bestimmungen fristgemäß reagieren zu können.

Eine Rechtsmittelverzichtserklärung kann technisch (profi-Online) und rechtlich (Bevollmächtigter) nur durch Herrn Prof. Hübner abgegeben werden.

Ansprechpartner:
Toni Schulz
T 0355 69-2838
E toni.schulz@b-tu.de

Bewirtschaftung Projektpauschale

Gemäß der Entscheidung des Kanzlers und des Vizepräsidenten für Forschung und Transfer vom 23.09.2021 wurde die Bewirtschaftung der Projektpauschale rückwirkend zum 01.01.2021 geändert. Seit 2021 wird die Projektpauschale zentral vereinnahmt und zur Deckung von Haushaltsausgaben (z. B. Nutzung Infrastruktur) eingesetzt. Im Gegenzug werden Mittel im Haushalt zur Verwendung bereitgestellt. Fragen zur Verwendung/Bewirtschaftung richten Sie an:

Annette Haschock
VB 2.1 Ressourcenplanung und -verwaltung
T 0355 69-2487
annette.haschock(at)b-tu.de

Verwendung Projektpauschale

Die Projektpauschale unterstützt die Finanzierung der durch das Forschungsvorhaben verursachten indirekten Projektausgaben (z. B. für Raumnutzung, Energieverbrauch, IT-Infrastruktur, Verwaltungspersonal); Quelle: Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA).

Indirekte Projektausgaben können durch die Projektförderung in Anspruch genommene Infrastruktur (z. B. Ausgaben für Wartungen, Software- oder Energieverbrauch) oder durch die Mitarbeit von Personen, die nicht als Projektpersonal abgerechnet werden (z. B. Verwaltung) entstehen. In keinem Fall darf die Projektpauschale für Ausgaben verwendet werden, die vorhabenbezogen bei den direkten Ausgaben geltend gemacht werden.

Nebenbestimmungen (NABF)

Das ehem. Bundesministerium für Bildung und Forschung führte die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest BMBF 98) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (NABF) zusammen.

Die Nebensbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (NABF) traten mit dem 18. April 2018 in Kraft, gelten in Abänderung der Förderrichtlinien des BMBF für Vorhaben, deren Laufzeitbeginn nach diesem Zeitpunkt liegen (aktuelle Fassung Dezember 2022). Alle Förderrichtlinien des ehem. BMBF wurden mit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 18. Oktober 2017 wie folgt angepasst: Sämtlichen Bewilligungsbescheiden von Förderprojekten mit Laufzeitbeginn nach dem 18. April 2018 sind die neuen Nebenbestimmungen beizulegen.

Die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (NABF) sind in sechs Abschnitte gegliedert:

  • Durchführung des Vorhabens
  • Finanzierung des Vorhabens
  • Rechte an Ergebnissen und an der Verwertung
  • Nachweis und Prüfung der Verwendung
  • Veröffentlichungen
  • Aufhebung Zuwendungsbescheid, Folgen der Nichtbeachtung von Pflichten