Studienprognose

Die Ausländerbehörde kann beim Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltes zu Studienzwecken eine Studienprognose fordern.

Diese beinhaltet:

  • Aussage zu erkennbaren Studienfortschritten
  • fundierte Abschätzung der voraussichtlichen weiteren Studiendauer
  • Angaben zum Leistungsstand

Unter Abwägung aller Umstände, ggf. unter Einbeziehung der Studienprognose, entscheidet die Ausländerbehörde ob und wie lange Ihr Aufenthalt verlängert wird.

Wo und wie erhalten Sie Ihre Studienprognose?

Für Studierende der BTU Cottbus–Senftenberg wird die Studienprognose vom International Relations Office erstellt.

Bringen senden Sie folgende Dokumente an: katja.brinschwitz(at)b-tu.de

  • Vollständig ausgefülltes Formular: Antrag auf Studienverlaufsprognose
  • Aktuelle Notenübersicht (Bitte prüfen Sie selbst vorher, ob alle erreichten Leistungen/ abgelegten Prüfungen im Studierendenservice verbucht sind!)
  • Aktuelle Studienbescheinigung (bei Rückmeldung auch gern bereits vom nächsten Semester)
  • Kopie von Pass und Aufenthaltstitel (inkl. Zusatzblatt) 

Die Bearbeitung benötigt ca. 1 Woche; melden Sie sich deshalb rechtzeitig vor Ihrem Termin bei der Ausländerbehörde beim International Relations Office.