Integrationspraktikum

Das berufsbegleitende Master-Studium in der Studienoption 2 enthält ein zusätzliches Integrationspraktikum im Umfang von 30 LP. Für das Integrationspraktikum gelten folgende Regularien:
- Dauer des Praktikums: 800 Stunden (entspricht bei einer Vollzeittätigkeit 20 Wochen).
- Es gelten die Regelungen 2 bis 6 der Praktikumsordnung (Anlage 5).
- Einschlägige berufliche Erfahrungen, die nach Abschluss des Erststudiums erlangt wurden und mindestens 800 Stunden umfassen, können auf Antrag bei dem Prüfungsausschuss als Praktikum angerechnet werden. Für berufstätige Studierende besteht zudem die Möglichkeit, den Nachweis des Praktikums durch eine i. d. R. projektgebundene Tätigkeit im Umfang von 800 Stunden bei der aktuellen Arbeitsstelle zu erbringen.