Ziel des Bachelor-Studiums Stadt- und Regionalplanung
und des aufbauenden Master-Studienganges ist es, eine Planerin / einen Planer auszubilden, der sowohl ausgeprägte Kompetenzen und Fähigkeiten besitzt, formelle und informelle Methoden zur Steuerung von Planungsprozessen anzuwenden, als auch die Gestaltung im großen Maßstab, den städtebaulichen Entwurf beherrscht. Den Kern der Ausbildung bildet also eine doppelte Qualifikation: Neben dem strategischen Vorgehen und dem planerischen Fachwissen werden in besonderem Maße Kreativität, Entwurfsfähigkeit und das Denken in Strukturen und Räumen vermittelt.
Der Begriff der Planung erhält auf diese Weise eine Neuakzentuierung und reicht von der Gestaltung des einzelnen Objekts über die Ausarbeitung ganzheitlicher Entwicklungskonzepte bis zur aktiven Steuerung und Begleitung der dazugehörigen Planungsprozesse. Es besteht der Anspruch, maßstabsübergreifend – auf der Ebene von Haus, Stadt und Region – Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit zu erlangen, um erfolgreich den Herausforderungen der Transformationsgesellschaften in Forschung und Praxis begegnen zu können.
Der Bachelor ist der erste berufsbefähigende Abschluss des primären Studienabschnittes. Er vermittelt notwendige Kompetenzen und Fähigkeiten, um unter Anleitung die üblichen Aufgaben der Forschung und Praxis erfolgreich bearbeiten zu können. Auch eröffnet er grundsätzlich die Möglichkeit des Zugangs zum Master-Studiengang. Nach dem Bachelor-Abschluss ist eine Studienunterbrechung mit praktischer Tätigkeit oder eine Neuorientierung des weiteren Studienverlaufs möglich. Erst der Master-Abschluss schafft die Voraussetzung für eine eigenverantwortliche Tätigkeit als Stadt- und Regionalplaner/in und für den Eintrag in die Planerliste der Architektenkammer der Mitgliedsstaaten der EU.