Du möchtest dich selbstständig machen, einen Businessplan schreiben, deine Idee schützen oder benötigst Unterstützung beim Bau deines Prototypen - der BTU Cottbus-Senftenberg Gründungswegweiser ist dein initialer Ratgeber. Hier findest du erste Anhaltspunkte und alle wichtigen Ansprechpersonen.

Wenn du die persönliche Beratung einem schriftlichen Leitfaden vorziehst, kontaktiere bitte direkt den BTU Gründungsservice. Dieser berät alle Studierenden, Graduierte (bis 7 Jahre nach Abschluss) und wissenschaftliche Beschäftigte aller Brandenburger Hochschulen. Weitere Personengruppen werden extern von Startup Lausitz beraten.

Alles auf einen Blick

Ich benötige Beratung

Gewerbe müssen beim Gewerbeamt und Selbstständigkeiten bzw. Freiberuflichkeit beim Finanzamt gemeldet werden. Beschäftigten- oder Studierendenstatus können sich je nach Umfang der Tätigkeit ändern. Der BTU Gründungsservice sowie Startup Lausitz beraten umfänglich zu allen Gründungsthematiken und bieten Vernetzungsmöglichkeiten an.

Ich benötige Zeit für die Umsetzung meiner Idee

Studierende klären mit dem BTU Gründungsservice und dem Studierendenservice die Möglichkeiten eines Teilzeitstudiums.

Ich benötige Räumlichkeiten

Im STARTBLOCK B2 sowie im Innovationszentrum Senftenberg und im Dock3 Lausitz stehen Büros und Coworking-Möglichkeiten zur Verfügung.

Ich bin auf der Suche nach Kapital

Der BTU Gründungsservice berät  ausführlich zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, im Besonderen den EXIST-Förderungen.

Ich bin International

Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen sich für Gründungen, Selbstständigkeiten und Aufenthaltsgenehmigungen zuerst an die für sie zuständige Ausländerbehörde wenden.

Ich benötige Technik oder möchte ein Prototyp bauen

Im colab und FabLab Cottbus e.V. befinden sich ausgestattete Werkstätten unter anderem für das Prototyping.

Ich möchte meine Idee schützen

BTU-Beschäftigte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Erfindungen dem Arbeitgeber BTU Cottbus-Senftenberg zu melden. Die Erfindungsmeldungen sind unter Verwendung des auf den Internetseiten der BTU abrufbaren Formulars dem zuständigen Referat Patente und Lizenzen, zu übermitteln. Studierende können sich freiwillig an das Referat wenden, um Verwertungsoptionen zu besprechen. Sie gelten als freie Erfinder und sind somit gesetzlich nicht zur Abgabe einer Erfindungsmeldung verpflichtet.

Rechtliches und Beratung

Bevor du mit der Erbringung deiner Dienstleistung oder dem Verkauf deines Produktes startest, ist es notwendig, dass du deine Tätigkeit anmeldest.

 Viele Beratungen, Services und Fördergelder sind nur vor der amtlichen Meldung beim Finanzamt oder Gewerbeamt möglich.Gehe unbedingt erst zur Gründungsberatung und dann zum Amt!

Je nach Art der Tätigkeit müssen bestimmte Berufe entweder beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt angemeldet werden. Freie Berufe wie künstlerische oder geistige Tätigkeiten, müssen in der Regel nur beim Finanzamt angemeldet werden. Selbstständige hingegen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, müssen sich beim Gewerbeamt anmelden. Je nach Rechtsform der Gründung sind bei der Gewerbeanmeldung unterschiedliche Unterlagen und Formalien erforderlich. Informiere dich unbedingt vor der Anmeldung ausführlich über die unterschiedlichen Rechtsformen.

 Hier findest du Alles rund um das Thema Rechtsformen.

Nach der Gewerbeanmeldung erfolgt automatisch eine Weiterleitung der Informationen an das Finanzamt. Das Finanzamt meldet sich dann in der Regel bei dem Gewerbetreibenden und fordert zur steuerlichen Erfassung auf.

Je nach Art des Gewerbes erfolgt üblicherweise in Folge der Gewerbeanmeldung eine automatische Registrierung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK). Die Mitgliedschaft in der entsprechenden Kammer ist in vielen Fällen obligatorisch und mit bestimmten Pflichten und Beitragszahlungen verbunden.

Die Tätigkeit muss ebenfalls bei der Pflege-, Renten- und Krankenkasse angemeldet werden. Gegebenenfalls können sich die Tarife verändern.

Bei Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes (Land Brandenburg) ist die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung dem Arbeitgeber schriftlich anzuzeigen. Steht die Nebentätigkeit dem Arbeitsverhältnis entgegen oder wird dessen Erfüllung beeinträchtigt, kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen oder Auflagen erteilen. Grundsätzlich sollte die Gesamtzeit aus Nebentätigkeit und Haupttätigkeit nicht 40 Stunden pro Woche überschreiten. Außerdem dürfen der Verdienst und der zeitliche Aufwand der Nebentätigkeit nicht höher als bei der Haupttätigkeit sein. Letzteres würde die Nebentätigkeit zu Haupttätigkeit machen, welches Einfluss auf Versicherungen, Steuern und sonstige Beiträge hätte.

Die Pflichten und Rechte von Beamtinnen und Beamten sind gesondert geregelt und unterliegen einer Einzelprüfung.

Für Studierende gibt es besondere Regeln und Steuerfreibeträge. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit neben dem Studium muss der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung mitgeteilt werden.

 Um weiterhin BAföG beziehen zu können, sind mögliche Einnahmen und Vermögen limitiert. Mehr Informationen sind hier zu finden.

Wie bei anderen studienbegleitenden Tätigkeiten sollte eine selbstständige Tätigkeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche betragen, um den Status als Studierende beizubehalten und weiterhin über die Familienversicherung abgesichert zu sein. Diese Regelung gilt im Teilzeitstudium nicht.

 Mehr Infos zur Steueranmeldung & Freibeträgen für Studierendefindest du hier.
Erfindungsmeldung

Das Referat Patente und Lizenzen ist Anlaufstelle, wenn es um Fragen des geistigen Eigentums (IP), der gewerblichen Schutzrechte, des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte geht. Wenn Personen aus dem Gründungsteam an der BTU Cottbus-Senftenberg beschäftigt sind, sollten sie mit dem Referat Patente und Lizenzen in Kontakt treten, um die rechtliche Situation einer Erfindungsnutzung für eine Gründung zu klären. Das gilt auch für wissenschaftliche Hilfskräfte (HiWis). Gemäß Arbeitnehmererfindungsgesetz und Urheberrechtsgesetz in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist eine Hochschule in der Regel Eigentümerin aller durch ihre Beschäftigten generierten Lehr-, Forschungs- und Arbeitsergebnisse.

Wenn Ergebnisse in einer Ausgründung verwendet werden sollen, müssen die Rahmenbedingungen mit der BTU Cottbus-Senftenberg über das Referat geklärt werden. Hierbei wird vom Referat geprüft, welche Schutzmaßnahmen und Patentanmeldungen sinnvoll sind und wie die Einräumung von Rechten zustande kommen kann. Generell müssen Erfindungen, die während eines Arbeitsverhältnisses an der BTU Cottbus-Senftenberg generiert werden, dem Referat Patente und Lizenzen gemeldet werden, auch wenn es nicht zu einer Gründung kommt.

 Dies gilt auch für Erfindungen durch BTU-Beschäftigten mit  BTU-Externen zusammen. Mehr Informationen findest du hier.

Die rechtlich verpflichtenden Regelungen zur Anzeige der Erfindung beziehen sich nur auf BTU-Beschäftigte. Studierende müssen ihre Erfindungen nicht der BTU Cottbus-Senftenberg, also dem Referat Patente und Lizenzen, melden. Sie gelten als sogenannte freie Erfinder:innen und können damit ihre Schutzrechte, Patente und Lizenzen selbst verwalten. Es besteht jedoch für Studierende die Möglichkeit, ihre Erfindungen freiwillig per Vertrag auf die BTU Cottbus-Senftenberg zu übertragen, um gemeinschaftlich in die Verwertung zu gehen.

Freistellungsregeln
  • Teilzeitstudium

Auf Grund von beruflichen Verpflichtungen, wozu Gründungen, Freiberuflichkeit und Selbstständigkeit zählen, ist es möglich, einige Studiengänge als Teilzeitstudium zu absolvieren. Maßgebend ist hier die entsprechende Studienordnung. Das Teilzeitstudium wird bei der zuständigen Studienkoordination beantragt. Da der Wechsel von Vollzeit- in Teilzeitstudium zur Änderung des Versichertenstatus führen kann, sollten versicherungs- und studienrelevanten Fragen ebenfalls abgesprochen werden.

  • Vollzeitstudium

Im Vollzeitstudium darf man maximal 20 Stunden die Woche nebenberuflich arbeiten, im Teilzeitstudium gibt es diese Begrenzung nicht.

 Nicht jedes Studium kann in Teilzeit absolviert werden. Informiere dich beim Ansprechpartner deines Studiengangs.
Räumlichkeiten

In Cottbus, Senftenberg sowie im Industriepark Schwarze Pumpe stehen Büros und Coworking-Möglichkeiten für BTU Cottbus-Senftenberg Gründer:innen zur Verfügung.

Das Gründungszentrum Startblock B2 liegt direkt am Zentralcampus der BTU Cottbus-Senftenberg und ist Sitz des BTU Gründungsservice, des colab und Startup Lausitz. Dort befindet sich ein moderner Coworking Space mit zahlreichen Arbeitsplätzen sowie Meeting- und Veranstaltungsräumen. Gründer:innen, die sich im Startblock B2 einmieten, haben Zugang zu regelmäßigen Community Events und werden Teil des großen Partnernetzwerkes des Gründungszentrums.

Am BTU-Campus in Senftenberg gelegen bietet das Innovationszentrum Senftenberg moderne Anlagen mit Laboren und Büroräumen für das Entwickeln von Nutzungsmodellen und Gründungsideen. Außerdem ermöglicht das Innovationszentrum den Transfer zwischen der Wirtschaft und den Wissenschaftler:innen und Absolvent:innen der BTU Cottbus-Senftenberg vor allem in den Bereichen Biotechnologie und Medizintechnik.

Das Kompetenzzentrum Dock3 Lausitz bietet vollausgestattete Büro- und Tagungsräume, Coworking-Plätze sowie Werkstätte und Sozial Räume. Durch seine Lage im Industriepark Schwarze Pumpe erhalten Mieter:innen Zugang zu einem breiten Netzwerk von Unternehmen in unterschiedlichen technischen Bereichen.

Werkstätten

Im colab und FabLab Cottbus e.V. befinden sich modern ausgestattete Werkstätten unter anderem für das Prototyping.

Als Makerspace direkt am Zentralcampus der BTU Cottbus-Senftenberg gelegen bietet das colab Gründer:innen die ideale Umgebung zur Verwirklichung ihrer Ideen. Ob Prototyping oder die Realisierung von Werbemitteln – das colab stellt neben einer vielseitigen technischen Ausstattung, darunter 3D-Drucker, Stickmaschinen oder 5-Achs-Fräse, eine Expertise auf höchstem Niveau bereit. Außerdem können Startups in verschiedenen Workshops ihr Wissen erweitern.

Der Fablab Cottbus e.V. bietet als weiterer Makerspace eine kreative, zugängliche und niederschwellige Werkstattgemeinschaft. Hier finden Gründer:innen eine Vielzahl an Werkzeugen und Maschinen für Projekte jeder Größe. In dieser Community wird nicht nur der Zugang zu Ressourcen geteilt, sondern auch wertvolles Wissen. Mitglieder des Vereins profitieren vom uneingeschränkten Zugang und sind eingeladen, eigenständig zu tüfteln und zu experimentieren.

Finanzierungsmöglichkeiten

Hier stellen wir in Kürze gängige Finanzierungsmöglichkeiten für Gründer:innen vor. Für detaillierte Informationen kontaktiere bitte die entsprechenden Beratungsstellen.

  • EXIST ist ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Förderung von Gründungen aus der Wissenschaft. Mit dem Gründerstipendium und dem Forschungstransfer werden hochinnovative Gründungen unterstützt. Bei der Antragstellung hilft der BTU Gründungsservice. Es ist zu beachten, dass Anschaffungen über EXIST von den Gründungsteams genutzt werden können, aber in der Regel der Hochschule gehören und dort verbleiben. Für eine Übertragung kann ein Antrag auf De-minimis-Beihilfe gestellt werden, welcher im Einzelfall geprüft wird.
  • Der Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW) wird von den Ländern Berlin und Brandenburg sowie der Europäischen Union gestiftet. Unter den Teilnehmenden Ideen wird das beste Konzept in drei Phasen bewertet und mit Preisgeld in Höhe von insgesamt mehr als 50.000 € ausgezeichnet. Außerdem bietet der BPW ein großes Netzwerk an Unterstützung zum Gründungsvorhaben.
  • Gründung innovativ 2022ist ein Zuschuss-Förderprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Unterstützung von innovativen und sozial-innovativen kleinen Unternehmen in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung. Dieser Zuschuss kann zwischen 25.000 € und 150.000 € liegen.
  • Crowdinvesting und Crowdfundingbasieren darauf, Kapital auf Online-Plattformen mittels Kampagnen zu akquirieren. Einen Überblick bietet die Gründerplattform des BMWK.
Aufenthaltsrecht

Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die nach dem Studium gründen oder selbstständig tätig sein möchten, müssen sich an die für sie zuständige Ausländerbehörde wenden. Bei einem positiv bewerteten Businessplan besteht die Möglichkeit, ein Visum zur Gründung oder Selbstständigkeit zu bekommen. Der BTU Gründungsservice berät zur Erstellung von Businessplänen.

Internationalisierung

Wir möchten dich sensibilisieren, dir vor der Gründung zu überlegen, ob du national oder international tätig sein möchtest. Ein kompetenter Ansprechpartner für Rückfragen zu der Thematik ist neben dem BTU Gründungsservice auch der German Accelerator, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert wird.

Kontakt

Ansprechpartner BTU Gründungsservice

Dr. Viktor Zakar
T +49 355 69 3685
viktor.zakar(at)b-tu.de

Ansprechpartner BTU Startup Community

Henry Crescini
T +49 355 69-3879
E henry.crescini(at)b-tu.de


Standorte:
STARTBLOCK B2
Siemens-Halske-Ring-2
03046 Cottbus

LG10, R427b
Erich-Weinert-Str. 1
03046 Cottbus