Individualpromotion
Wie und wo stelle ich den Antrag auf Annahme als Doktorand*in?
Für den Antrag auf Annahme als Doktorand*in an der Fakultät benötigen Sie die Betreuungszusage einer promotionsberechtigten Hochschullehrerin oder eines promotionsberechtigten Hochschullehrers. Die Betreuungszusage dokumentiert insbesondere das Einverständnis der Betreuerin oder des Betreuers mit dem Promotionsthema, als auch ihre oder seine Bereitschaft, das Promotionsvorhaben zu betreuen (siehe: Betreuungszusage).
Die Betreuersuche wird von Ihnen selbstständig durchgeführt. Bitte nutzen Sie für die Recherche passender Fachgebiete und für die Kontaktaufnahme mit potentiellen Betreuer*innen die Webseiten der Fakultäten.
Ihre Antragsunterlagen senden Sie bitte an:
BTU Cottbus-Senftenberg
Zuständige Fakultät
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus
Welche Antragsunterlagen muss ich einreichen?
Das Annahmeverfahren sowie die entsprechenden Fristen werden von der Fakultät festgelegt, an der Sie promovieren möchten. Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen dienen als Orientierung, ggf. sind weitere Unterlagen gemäß der Promotionsordnung der für Sie zutreffenden Fakultät einzureichen.
- Schriftlicher Antrag auf Annahme als Doktorand*in
- Tabellarischer Lebenslauf
- Amtlich beglaubigte Kopien der Urkunden und Zeugnisse der bisher erworbenen Hochschulabschlüsse (Bachelor/Master/Diplom etc.)
Sind die Originale oder die Kopien nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische durch einen vereidigten Übersetzer vorzulegen. - Ausgefüllter und unterzeichneter Zusatzbogen der zuständigen Fakultät:
Fakultät für MINT - Mathematik, Informatik, Physik, Elektrot- und Informationstechnik
Fakultät für Umwelt und Naturwissenschaften
Fakultät für Maschinenbau, Elektro- und Energiesysteme
Fakultät für Humanwissenschaften
Fakultät für Wirtschaft, Recht und Gesellschaft
Fakultät für Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung
Fakultät für Gesundheitswissenschaften - Betreuungszusage
- Promotionsvereinbarung
- Erklärung, ob in der Vergangenheit bereits eine Dissertation zur Begutachtung eingereicht wurde und wenn ja:
- an welcher Universität und in welcher Fakultät
- über welches Thema die Dissertation verfasst wurde und
- wie der Promotionsausschuss über die Verleihung des Doktortitels entschieden hat.
- Erklärung, ob in der Vergangenheit ein Doktortitel wegen schwerwiegendem wissenschaftlichen Fehlverhalten aberkannt wurde.
Kontakt
Fakultät für MINT - Mathematik, Informatik, Physik, Elektro- und Informationstechnik
Dr. Inna Spivak
T +49 (0)355 69-3970
fakultaet1+qualifikation(at)b-tu.de
Fakultät für Umwelt- und Naturwissenschaften
Josefine Freitag
T +49 (0)355 69-2217
fakultaet2(at)b-tu.de
Fakultät für Maschinenbau, Elektro- und Energiesysteme
Dr.-Ing. Bettina Ketzmerick
T +49 (0)355 69-4217
fakultaet3+forschung(at)b-tu.de
Fakultät für Humanwissenschaft
Gabriele Weineck
T +49 (0)3573 85-706
fakultaet4(at)b-tu.de
Fakultät für Wirtschaft, Recht und Gesellschaft
N.N.
T +49 (0)355 69-3461
fakultaet5@b-tu.de
Fakultät für Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung
Diana Zeitschel
T +49 (0)355 69-4209
fakultaet6(at)b-tu.de
Fakultät für Gesundheitswissenschaften
Charlotte Walter
T +49 (0)3391 39-14108
promotion@fgw-brandenburg.de
Wie geht es mit meinem Antrag weiter?
1. Deutsche und EU-Staatsangehörige mit deutschem Hochschulabschluss
Die Fakultät prüft Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand*in und informiert Sie über das Ergebnis. Sofern Sie einen positiven Bescheid erhalten, können Sie sich auf Wunsch als Promotionsstudierende*r immatrikulieren. In diesem Fall leitet die Fakultät Ihre Unterlagen für die nächsten Schritte an den Studierendenservice weiter. Eine Promotion ist jedoch auch ohne eine offizielle Immatrikulation an der BTU Cottbus-Senftenberg möglich.
Weitere Informationen zur Immatrikulation finden Sie auf der Webseite des Studierendenservice oder Sie senden eine E-Mail an zulassung(at)b-tu.de.
Kontakt
Studierendenservice
Tim Jonas Lehmann
T +49 355 69-5604
zulassung(at)b-tu.de
Hauptgebäude 0.27
2. Nicht-EU- Staatsangehörige und EU- Staatsangehörige mit ausländischem Hochschulabschluss
Die Fakultät prüft Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand*in und informiert Sie über das Ergebnis. Sofern Sie einen positiven Bescheid erhalten, können Sie sich auf Wunsch als Promotionsstudierende*r immatrikulieren. In diesem Fall leitet die Fakultät Ihre Unterlagen für die nächsten Schritte an das International Relations Office weiter. Eine Promotion ist jedoch auch ohne eine offizielle Immatrikulation an der BTU Cottbus-Senftenberg möglich.
Weitere Informationen zur Immatrikulation finden Sie am Welcome and Registration Point oder Sie senden eine E-Mail an internationaladmission(at)b-tu.de.
Kontakt
International Relations Office
Katrin Kunze
T +49 355 69-2105
internationaladmission(at)b-tu.de
Hauptgebäude 4.10
Rechtliche Grundlagen
Rahmenordnung für Promotionsverfahren
vom 05. Oktober 2017
Fakultätsspezifische Regelungen sind in den Promotionsordnungen der Fakultäten zu finden.