Prüfungs- & Studienfristen
Für ein erfolgreiches Studium ist es wichtig, die Rahmenordnungen für Bachelor- oder Master-Studiengänge und die fachspezifische Prüfungsordnung für den eingeschriebenen Studiengang zu kennen. Es wird erwartet, dass Sie die Rahmenordnung für Ihren Abschluss (Bachelor oder Master) und Ihre Prüfungsordnung gelesen haben und mit den Regelungen vertraut sind.
Prüfungsfristen
Was verstehe ich unter Prüfungsfrist?
Die Prüfungsfrist umfasst die Anmelde- und Rücktrittsfristen zu Modulprüfungen sowie die Festlegungen zu Wiederholungsprüfungen gemäß den Rahmenordnungen für Bachelor- und Master-Studiengänge. Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der Webseite Prüfungsleistungen.
Studienfristen
Was sind Studienfristen?
Studierende müssen das Studium innerhalb einer bestimmten Frist abschließen bzw. innerhalb festgelegter Studienabschnitte eine bestimmte Anzahl an Kreditpunkten erwirtschaften.
Die Fachstudienberatung
Für Bachelor-Studiengänge sind die Studienfristen im § 10 der Rahmenordnung für Bachelor-Studiengänge geregelt. Demnach müssen Sie nach § 10 Abs. 5
- zu Beginn des 3. Fachsemesters: 40 Leistungspunkte
- zu Beginn des 5. Fachsemesters: 80 Leistungspunkte
- zu Beginn des 7. Fachsemesters: 120 Leistungspunkte
- zu Beginn des 9. Fachsemesters: 160 Leistungspunkte
nachweisen. In Bachelor-Studiengängen mit einer längeren Regelstudienzeit als sechs Semester müssen Sie zu Beginn des 10. Fachsemesters mindestens 190 Leistungspunkte erwirtschaften, wenn die Regelstudienzeit 7 Semester beträgt. Bei einer Regelstudienzeit von 8 Semestern, müssen Sie zu Beginn des 11. Fachsemesters mindestens 220 Leistungspunkte nachweisen. Erreichen Sie die angegebene Kreditpunktanzahl für den angegebenen Studienabschnitt nicht, werden Sie für eine Unterstützung bei Ihrer Studiengestaltung zu einer Fachstudienberatung durch den Studierendenservice eingeladen. Das Beratungsgespräch sollte unbedingt wahrgenommen werden. Innerhalb des Beratungsgespräches wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, Ihre Gründe für das Nichterreichen der geforderten Kreditpunkte darzulegen. Zu dem Termin sollten Sie eine aktuelle Notenübersicht und einen von Ihnen erstellten Studienplan vorlegen.
Gemäß § 10 Abs. 5 der Rahmenordnung für Master-Studiengänge werden Sie zu einer Fachstudienberatung eingeladen, wenn Sie bis zum, Beginn des 3. Fachsemesters nicht mindestens 40 Leistungspunkte erworben haben.
Unabhängig von dieser Fachstudienberatung gemäß Rahmenordnung haben Sie jederzeit die Möglichkeit selbst einen Beratungstermin mit dem Fachstudienberater Ihres Studienganges zu vereinbaren.
Die Studienfachberatung
Gemäß der RahmenO Bachelor/Master werden Studierende zur Pflicht-Studienfachberatung eingeladen, wenn der Abschluss des Studiengangs bis zum Ablauf der doppelten Regelstudienzeit (Prüfungsfrist) nicht erreicht wird.
Kommen Sie der Verpflichtung zur Teilnahme an der Studienfachberatung nicht nach, lehnen den Abschluss einer Studienverlaufsvereinbarung ab oder erfüllen die in einer Studienver-laufsvereinbarung festgelegten Anforderungen bis zum festgesetzten Zeitpunkt nicht, ohne dass Sie rechtzeitig nicht selbst zu vertretende Gründe schriftlich geltend machen, verlieren Sie ihren Prüfungsanspruch und werden exmatrikuliert.
Was passiert in der Studienfachberatung?
In der Studienfachberatung wird Ihr aktueller Leistungsstand analysiert, um mit Ihnen gemeinsam das weitere Studium zu planen.
Ziel der Studienfachberatung ist der Abschluss einer individuellen, verbindlichen Studienverlaufsvereinbarung, in der Sie sich zu bestimmten Maßnahmen zur Erreichung der Studienziele verpflichten. Weiterhin können zur Förderung des weiteren Studienverlaufs geeignete Maßnahmen der Hochschule schriftlich vereinbart werden. Bei der Festlegung von Verpflichtungen wird Ihre persönliche Situation angemessen berücksichtigt.